Bis jetzt kein Terrorkämpfer ausgebürgert
Über Sanktionen und Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht ist in den vergangenen Jahren viel gestritten worden – dabei zeigt sich jetzt, dass die Folgen in der Praxis überschaubar geblieben sind.
Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, ist der Bundesregierung bis heute kein Fall bekannt, in dem jemand die Staatsbürgerschaft verloren hätte, weil er sich „an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ beteiligt hat.
Zwar sind seit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung im August 2019 mehrere mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Deutschland angeklagt worden. Allerdings gilt die Änderung im Staatsbürgerschaftsgesetz, auf die sich Union und SPD damals geeinigt hatten, nicht rückwirkend. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland, sondern der Zeitraum, in dem der deutsche Staatsbürger für den IS oder eine andere Terrormiliz gekämpft hat.
Frist verlängert
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes war damals außerdem die Einbürgerung von Ausländern, die in Mehrehe leben, verboten worden. Die Frist für einen Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von falschen Angaben über die eigene Identität wurde mit der Reform zudem von fünf auf maximal zehn Jahre verlängert. Es liegen keine bundesweiten Zahlen vor, in wie vielen Fällen aufgrund dieser beiden Änderungen eine Einbürgerung verhindert beziehungsweise eine Einbürgerung rückgängig gemacht wurde – um eine häufig angewandte Vorgehensweise handelt es sich aber offenkundig nicht.
Die Ampel-Regierung plant derweil Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, die Einbürgerungen insgesamt erleichtern sollen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es zudem mit Blick auf das Aufenthaltsrecht: „Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen.“
Um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis als Schutzberechtigter zu erhalten, ist eine wasserdichte Identitätsklärung, etwa indem der Asylbewerber einen Pass vorlegt, auch jetzt schon nicht zwingend notwendig. Anders sieht es bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus, die Voraussetzung für eine mögliche spätere Einbürgerung ist.
„Von Identitätsklärung nicht absehen“
Hierzu hatte das Bundesinnenministerium, an dessen Spitze damals noch Horst Seehofer (CSU) stand, im August noch ein Schreiben an die Landesregierungen geschickt. Darin wurde – auch mit Hinweis auf die seit 2015 eingereisten Flüchtlinge – ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der im Aufenthaltsrecht vorhandene Ermessensspielraum in der Regel hier so ausgelegt werden müsse, „dass von einer Identitätsklärung nicht abgesehen wird“.
Das müsse auch nach dem Regierungswechsel so bleiben, meint der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm. „Die von der Ampel-Koalition geplante Identitätsklärung durch Versicherung an Eides statt ist eine absolute Farce“, sagt der CDU-Politiker „Sie darf so nicht kommen, denn sie ist ein Einfallstor für Lügner und Verbrecher.“ Schließlich könne sich ein Zuwanderer in diesem Fall eine neue Identität konstruieren, „der Staat hat kaum eine Chance dies zu widerlegen“. Das damit verbundene Sicherheitsrisiko dürfe nicht unterschätzt werden, warnt der Bundestagsabgeordnete. „Die Ampel-Koalition verabschiedet sich hier von dem grundlegenden Konsens in unserem Land, nämlich dass der deutsche Staat wissen muss, wer hier lebt.“ (dpa/red)
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