Biologe reicht Strafanzeige zu DNA-Verunreinigungen in COVID-Impfstoff ein

Monatelang wurden die von der Laborexpertin Prof. Dr. Brigitte König festgestellten und von dem Biologen Dr. Jürgen O. Kirchner öffentlich gemachten DNA-Verunreinigungen im BioNTech-Impfstoff Comirnaty bestritten. Nun haben König und Kirchner eine nach wissenschaftlichen Kriterien begutachtete Veröffentlichung vorgelegt. Für Kirchner war dies nun Anlass, eine Strafanzeige einzureichen.
Titelbild
Biologe Dr. Jürgen O. Kirchner.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 27. Mai 2024

Der Biologe Dr. Jürgen O. Kirchner hat Strafanzeige aufgrund von im Labor festgestellten DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoff-Chargen von BioNTech erstattet. Wenige Wochen zuvor war in einer wissenschaftlichen Zeitschrift ein Fachartikel dazu erschienen, an dem er als Co-Autor beteiligt war.

„Die deutschen Behörden sind nicht bereit, den gemessenen DNA-Verunreinigungen im BioNTech-Impfstoff nachzugehen,“ so Kirchner gegenüber Epoch Times.

Dies müsse nun vor Gericht geklärt werden. Er habe sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch das Paul-Ehrlich-Institut bereits im vergangenen Jahr über die Laborergebnisse zu den Verunreinigungen informiert.

Öffentlich gemacht im Bundestagsausschuss

Das Interview der Epoch Times mit Kirchner im September 2023 sorgte in der deutschen Medienlandschaft für Aufsehen.

Die Epoch Times interviewte ihn, nachdem er am 18. September im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, als Begleiter der Petentin Susanne Wilschrey, die DNA-Verunreinigungen im COVID-19-Impfstoff öffentlich gemacht hatte. Wilschrey wandte sich damals gegen den WHO-Pandemievertrag.

Kirchner hatte zuvor im Magdeburger medizinisch-molekularbiologischen Labor MMD unter der Leitung von Prof. Dr. Brigitte König fünf aus Deutschland stammende Chargen des Comirnaty-Impfstoffs von BioNTech untersuchen lassen. König, habilitierte Fachärztin für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsimmunologie und ausgewiesene Expertin für Laboranalytik, nutzte dafür die etablierte Methode der Qubit-Flurometrie. Dabei wird ein Farbstoff verwendet, der sich an die DNA bindet und unter UV-Licht zu fluoreszieren beginnt.

Diese Fluoreszenz ist proportional zur vorhandenen DNA, sodass durch Messung der Fluoreszenz und Vergleich mit Standardproben die in der Probe enthaltene DNA berechnet werden kann. Dabei wurde eine Überschreitung des DNA-Grenzwertes um das 83-Fache bis zum 354-Fachen festgestellt.

Laborergebnisse wurden angegriffen

Diese Laborwerte wurden nach der Veröffentlichung infrage gestellt. So wurde laut Kirchner bemängelt, dass die öffentlich gemachten Daten nicht wissenschaftlich veröffentlicht und nicht begutachtet worden seien. Kritisiert wurde zudem von der Bundesregierung, dass die überprüften Chargen teilweise abgelaufen seien als auch, dass die Methodik „nicht bekannt“ sei.

König überprüfte daraufhin die Methodik nochmals und wiederholte die ursprünglichen Versuche, wobei sie nun auch Chargen verwendete, die noch eine Laufzeit von 12 bis 13 Monaten aufwiesen.

Danach wurde die geforderte wissenschaftliche Veröffentlichung der Daten und der dazugehörigen methodischen Überlegungen bei der wissenschaftlichen Zeitschrift „Methods and Protocols“ eingereicht und nach erfolgreicher Peer-Review-Prüfung durch drei Gutachter am 8. Mai 2024 veröffentlicht.

Für die Veröffentlichung führte König erweiterte Messungen durch. Dazu löste sie die Lipid-Nanopartikel von Comirnaty mit einer Methode auf, mit der der Hersteller selbst den RNA-, nicht aber den DNA-Gehalt im fertigen Impfstoff bestimmt. Die Ergebnisse zeigten, dass die DNA-Verunreinigungen dann sogar höher waren als ohne Auflösung der Partikel.

Denn durch die Auflösung der Lipid-Nanopartikel wurde auch die DNA messbar, die zuvor in den Lipid-Nanopartikeln eingeschlossen war. So fand König in insgesamt vier abgelaufenen und drei noch nicht abgelaufenen Chargen DNA-Mengen, die vom 360- bis zum 534-Fachen des zulässigen Grenzwertes reichten.

Die Abbildung zeigt die als Balken dargestellten Messwerte des Gesamt-DNA-Gehaltes in Nanogramm pro Dosis des gebrauchsfertig verdünnten Comirnaty-Impfstoffes. Gleichzeitig ist der Grenzwert für den Gesamt-DNA-Gehalt von 10 Nanogramm DNA pro Dosis eingezeichnet. Bei allen Chargen, bei denen Triton-X-100 zum Auflösen der Lipid-Nanopartikel eingesetzt wurde, stieg der gemessene DNA-Wert an. Kirchner begründet dies damit, dass durch die Auflösung gebundene DNA freigesetzt wurde. Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Jürgen O. Kirchner

Strafanzeige in Mainz eingereicht

Kirchner zeigte sich bereits im September 2023 gegenüber der Epoch Times erschüttert über das Ergebnis der Laboruntersuchung in Magdeburg.

„Meiner Meinung nach müsste sich ein Gericht dem annehmen. Denn jede einzelne Impfung mit diesem Impfstoff war meiner Ansicht nach illegal.“ Er sah damals einen möglichen Zusammenhang zwischen „offenbar massenhaft“ enthaltener DNA in den mRNA-Impfstoffen und den „sehr vielen schwerwiegenden Nebenwirkungen“ parallel zu den Massenimpfungen.

Seitdem arbeitete Kirchner an einer Strafanzeige wegen der DNA-Verunreinigung in Comirnaty „Dies war eine sehr umfangreiche Arbeit, weil ja auch Details abgedeckt werden mussten, die möglicherweise erst später vor Gericht auf den Tisch kommen“, so Kirchner gegenüber der Epoch Times. Über die Hamburger Kanzlei Dr. Böttner ließ er schließlich Ende Mai die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz einreichen.

Er begründet dies damit, dass die Analysen ergeben hätten, dass die Verantwortung für die in den Comirnaty-Chargen gefundenen DNA-Verunreinigungen in erster Linie beim Hersteller liege, in Deutschland also bei BioNTech mit Sitz in Mainz.

Der Hauptsitz von BioNTech in Mainz. Foto: über dts Nachrichtenagentur

Die Strafanzeige liegt der Epoch Times vor. Sie ist gegen „Unbekannt“ gerichtet und berücksichtigt „alle in Betracht kommenden Delikte“, da die tatsächlich verantwortlichen Personen erst ermittelt werden müssen.

Die Strafanzeige hat verschiedene Schwerpunkte. So wird dem Hersteller vorgeworfen, entgegen dem deutschen Arzneimittelgesetz die Restmenge an DNA im Endprodukt nicht überprüft zu haben. Dies geht aus den in der Strafanzeige zitierten Aussagen der Bundesregierung vom 12. Dezember 2023 und den Unterlagen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hervor.

Danach führte BioNTech die DNA-Bestimmung nur im Wirkstoff selbst durch.

Keine Rest-DNA-Messung durch Zulassungsbehörde

Auch das für die Zulassung der COVID-Impfstoffe zuständige europäische Netzwerk der amtlichen Arzneimittelkontrolllaboratorien (OMCLs), dem auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) angehört, hat keine Messungen von DNA-Rückständen im fertigen Impfstoff durchgeführt.

Dies geschah, obwohl die EMA Mängel im Herstellungsprozess von BioNTech festgestellt hatte.

So heißt es in der Regierungsantwort vom 31. Oktober auf eine Kleine Anfrage: „Die Messung von Restmengen an Desoxyribonukleinsäure (DNA) gehört nicht zu den Testungen, die bei den amtlichen Arzneimittelkontrolllaboren (Official Medicines Control Laboratories, OMCLs) wiederholt werden.“

Alle Chargen würden beim Hersteller gemäß der in der Zulassung festgelegten Methodik getestet. Die Testergebnisse würden von den OMCLs vor der Freigabe geprüft.

Kirchner greift Prüfverfahren an

Ein weiterer Schwerpunkt der Klageschrift ist die Wahl der Messmethode zur Bestimmung der Rest-DNA. Es wurde die Methode der quantitativen Polymerase-Kettenreaktion (qPCR) angewandt, bei der nur nach einer bestimmten DNA-Sequenz gesucht wird. Aus dem so ermittelten Wert wird dann der DNA-Gehalt für das Endprodukt hochgerechnet.

So geht aus den Unterlagen der EMA hervor, dass durch BioNTech anstatt die DNA-Gesamtmenge nur ein kleines Teilstück der Sequenz der im Herstellungsprozess zugesetzten DNA im Wirkstoff mithilfe von qPCR gemessen wurde.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in Amsterdam. Foto: Peter Dejong/AP/dpa/dpa

Laut Kirchner ist qPCR die Methode der Wahl, wenn es um die Quantifizierung spezifischer DNA-Sequenzen geht, während die Messung der Gesamtmenge an DNA anderen Methoden zugeordnet wird.

Für Kirchner sei dies eine entscheidende Fehlerquelle.

Man schaut, was theoretisch enthalten sein könnte, statt danach, was tatsächlich im Endprodukt – dem Impfstoff selbst – vorhanden ist“, so Kirchner zu Epoch Times.

Denn mit dem Messverfahren könne nur ein Teil der Rest-DNA überhaupt nachgewiesen werden, so der Vorwurf. „In meinen Augen ist das ein Trick“, sagt der Biologe. Er sieht in der Wahl der Messmethode eine bewusste Manipulation, um den DNA-Grenzwert von 10 Nanogramm pro Dosis im Impfstoff einhalten zu können.

EMA-Prüfbericht weist auf DNA-Restmengen hin

Die Strafanzeige weist auch darauf hin, dass es laut Bewertungsbericht zum Zulassungsverfahren (Assesment Report) der EMA vom 19. Februar 2021, also circa zwei Monate nach dem Beginn der COVID-19-Impfkampagne, die Behörde seitens des Herstellers noch Defizite bei der Beseitigung von DNA-Verunreinigungen fand. Dies hing offenbar mit den zwei unterschiedlichen Herstellungsverfahren, die BioNTech anwandte, zusammen.

In dem Bericht erklärt die EMA, dass es ein Verfahren für den in klinischen Studien eingesetzten Impfstoff und ein anderes für die verkauften Chargen gab.

Für die klinischen Studien wurde eine synthetische DNA-Vorlage genutzt, die ohne Bakterien-Beteiligung produziert wurde, also ohne Plasmid-DNA“, berichtet der Biologe.

Plasmid-DNA sind ringförmige DNA-Stücke, die vorwiegend in Bakterien vorkommen.

Kirchner erklärt, dass man für die klinischen Studien die aufwendige und kostenintensive Magnetperlentechnologie zur Reinigung des Impfstoffs genutzt habe, um die gewünschte mRNA als Wirkstoff von DNA-Verunreinigungen zu trennen.

Der Biologe geht deshalb davon aus, dass der mRNA-Impfstoff für die klinischen Studien reiner war als der letztlich verkaufte. Dies erklärt für ihn auch, dass in den Studien weniger Nebenwirkungen auftraten, als dies beim verkauften Produkt der Fall zu sein scheint.

Zweitimpfung mit Comirnaty von BioNTech. Foto: über dts Nachrichtenagentur

Kirchner hält qPCR-Messmethode für ungeeignet

Laut Bundesregierung habe die zuständige Bundesoberbehörde im Rahmen der Chargenfreigabe gemäß Paragraf 32 des Arzneimittelgesetzes „keine Beanstandungen der Ergebnisse festgestellt“.

Der Paragraf 32 besagt:

(1) Die Charge eines Serums, eines Impfstoffes oder eines Allergens darf unbeschadet der Zulassung nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde freigegeben ist. Die Charge ist freizugeben, wenn eine Prüfung (staatliche Chargenprüfung) ergeben hat, dass die Charge nach Herstellungs- und Kontrollmethoden, die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, hergestellt und geprüft worden ist und dass sie die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufweist.“

Die zuständige Bundesbehörde für Impfstoffzulassungen ist das Paul-Ehrlich-Institut.

Kirchner allerdings sieht in den Ergebnissen aus dem Labor von König bestätigt, dass der geprüfte Comirnaty-Impfstoff nicht „die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit“ für eine Zulassung aufweise. Und die vom Hersteller genutzte qPCR-Messmethode zur Bestimmung der DNA-Gesamtmenge sei keine Kontrollmethode, „die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ entspricht.

Daher sieht Kirchner laut Strafanzeige einen Verdacht auf Verstoß gegen Paragraf 95 des Arzneimittelgesetzes, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Dabei geht es um das Verbot, Arzneimitteln in den Verkehr zu bringen, deren Anwendung bei Menschen „bedenklich“ ist.

Dabei bedeutet „bedenklich“, dass nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht bestehe, dass dieses Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hätte, „die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.

Ein Techniker platziert ein Array mit DNA-Informationen in einem Scanner. Foto: Greg Baker/AFP über Getty Images

Gefahr von Fremd-DNA

Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine wissenschaftlichen Belege dafür bekannt, dass die DNA-Fragmente im Comirnaty-Impfstoff unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Dies teilte sie in einer Regierungsantwort vom 12. Dezember 2023 auf eine Kleine Anfrage mit.

Für Kirchner sagt diese Aussage, die auch im Prüfbericht der EMA wiederzufinden ist, nur aus, dass entsprechende Studien dazu nicht durchgeführt worden seien. „Es gibt natürlich umfangreich Literatur, die belegt, dass injizierte DNA die Gene verändern kann und gefährlich ist“, berichtet der Biologe.

Das werde in der wissenschaftlichen Welt auch nicht bestritten, so Kirchner, der bereits für verschiedene Pharmahersteller tätig war. Er habe entsprechende Beweisdokumente mit 22 Stellungnahmen von Wissenschaftlern zur Gefährlichkeit von Fremd-DNA der Strafanzeige als Anhang beigefügt. Epoch Times liegt das Dokument vor.

Wäre DNA im Impfstoff unschädlich, dann gäbe es weder von der WHO einen Grenzwert noch wäre in den EMA-Zulassungsunterlagen einer angegeben, ergänzt der Hamburger.

Genetiker beunruhigt über DNA in BioNTech-Impfstoff

In der Strafanzeige wird auch Professor Phillip Buckhaults zitiert. Der Genetikspezialist im Bereich der Krebsforschung an der University of South Carolina sagte in einer Anhörung vor dem Senatsausschuss des US-Bundesstaates im September 2023 aus.

Er hatte zwei verschiedene Comirnaty-Chargen in seinem Labor untersucht und Verunreinigungen mit Fremd-DNA gefunden, die mit den unterschiedlichen Herstellungsprozessen zu tun haben. „Der Pfizer-Impfstoff ist mit Plasmid-DNA kontaminiert. Es ist nicht nur mRNA, sondern es befinden sich DNA-Fragmente darin“, so Buckhaults.

Ihn als eigentlichen Fan der mRNA-Technologie beunruhige, dass die DNA sich wahrscheinlich in das Erbgut von Zellen integriere, sagte der Forscher vor den Senatoren aus. Dafür seien die Lipid-Nanopartikel im Impfstoff verantwortlich, mittels derer eigentlich nur die RNA in die Zelle befördert werden sollte.

„Diese DNA könnte die Ursache für einige der seltenen, aber schweren Nebenwirkungen wie Tod durch Herzstillstand sein“, sagt der Genetiker. Sie könnte auch das Erbgut langlebiger Körperzellen wie Stammzellen verändern und einen Autoimmunangriff auf das Gewebe der geimpften Person auslösen. „Prinzipiell besteht auch das Risiko, später an Krebs zu erkranken“, so Buckhaults.

BioNTech: DNA Restmengen sind keine Verunreinigung

Gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung äußerte im Dezember 2023 BioNTech, nachdem zahlreiche Vorwürfe gegen das Pharmaunternehmen öffentlich wurden, dass verschiedene zugelassene Impfstoffe, die seit vielen Jahren angewendet und in deren Herstellung DNA-Vorlagen verwendet würden, minimale DNA-Restmengen enthalten könnten. Dabei handele es sich nicht um Verunreinigungen.

Die zulässige Menge für Rest-DNA in Impfstoffen sei von der WHO eindeutig definiert und werde in jeder hergestellten Charge geprüft, so der Hersteller. Chargen würden generell nur dann freigegeben, wenn die Qualitätstests den Freigabe-Kriterien entsprächen. Alle für den deutschen Markt vom PEI freigegebenen Chargen entsprächen den genehmigten Qualitätsanforderungen und könnten verwendet werden.

Petition von Susanne Wilschrey zum WHO-Pandemievertrag. Rechts Dr. Jürgen Otto Kirchner, der Frau Wilschrey unterstützt. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

PEI: Rund 245.000 Verdachtsmeldungen auf Impfnebenwirkung

Kirchner erklärt gegenüber Epoch Times, dass er selbst Arzneimittelopfer von einem Krebsarzneimittel sei und schwere Folgen zu tragen habe. „Daher bin ich sensibilisiert, was Arzneimittelnebenwirkungen angeht, die letztlich auf Gesetzesverstößen beruhen.“ Zudem habe er die fachliche Qualifikation und Insiderkenntnisse. „Daher sehe ich es als persönliche Verpflichtung, tätig zu werden.“

Wenn jemand weiß, dass ein Verbrechen geschehen ist, dann sollte man nicht einfach schweigen.“

Laut dem Robert Koch-Institut wurden von 192 Millionen COVID-19-Impfungen insgesamt 138 Millionen Impfdosen von BioNTech in Deutschland verimpft. Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt bis zum 31. März 2023 insgesamt 206.797 Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach einer COVID-19-Impfung mit Comirnaty. Zusätzlich wurden 38.147 Verdachtsfälle auf eine schwerwiegende Comirnaty-Impfnebenwirkung gemeldet.

Ein medizinischer Mitarbeiter hält in Rom eine Spritze und ein Fläschchen des Comirnaty-Impfstoffs von Pfizer/BioNTech gegen COVID-19 in der Hand. Foto: Tiziana Fabi/AFP über Getty Images

Insgesamt erhielt die Bundesoberbehörde bis zum gleichen Zeitpunkt 340.282 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen/Impfkomplikationen nach einer COVID-19-Impfung mit allen Impfstoffen. In 56.432 Fällen wurde der Verdacht einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung gemeldet.



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