„Bild“: Skandal-Richter aus Zwickau reduziert Haftstrafe eines Vergewaltigers in zweiter Instanz

Richter Rupert Geußer ist kein Unbekannter. Mehrfach sorgte er mit seinen milden Urteilssprüchen für Empörung. Im jüngsten Fall reduzierte er die Haftstrafe des Vergewaltigers von Samantha S.. Die junge Frau fühlt sich durch die Äußerungen des Richters gedemütigt.
Titelbild
Richter Geußer vom Landgericht Zwickau legt das Gesetz für Schwerverbrecher äußerst milde aus. Im jüngsten Fall erließ er in zweiter Instanz die Haftstrafe für einen Vergewaltiger.Foto: Patrick Seeger/dpa
Epoch Times22. Februar 2019

Richter Rupert Geußer am Landgericht Zwickau gerät erneut in die Kritik. Der Richter ist mittlerweile für seine milden Urteile bekannt. Im jüngsten Fall der vergewaltigten 26-jährigen Samantha S. aus Werdau in Sachsen reduzierte Geußer in zweiter Instanz die Haftstrafe ihres Vergewaltigers Andy S. (32) auf 2 Jahre Gefängnis.

„Das leichte Drücken auf der Couch ist keine Gewalt. Es ist nicht der schlimmste Fall der Vergewaltigung“, so die Urteilsbegründung des Richters laut „Bild“. „Das wird das Opfer nicht trösten, aber wir verhandeln hier ganz andere Fälle.“

Anders hingegen urteilte das Amtsgericht Zwickau in Sachsen in erster Instanz im August 2018. Das Amtsgericht stufte den Fall als besonders schweren Fall ein und verhängte zwei Jahre und acht Monate Gefängnis für Andy S..

Jahrelange Freunde

Samantha S. und Andy S. waren jahrelang Freunde gewesen. Der Industriemechaniker war mit Samanthas bester Freundin zusammen. Im Juli 2017 vergewaltigte er sie jedoch in ihrer Wohnung. Sie habe geschrien und gefleht, dass er aufhöre, aber „das tat er nicht“, so Samantha gegenüber „Bild“.

Die Worte des Richters während der Urteilsverkündung fand die Altenpflegerin erniedrigend und verletzend: „Er hat das alles heruntergespielt und den Täter fast zum Opfer gemacht“.

Weitere Urteile des Richters

Am 11. Dezember 2017 erließ Richter Geußer dem libyschen Intensivtäter Mohammed F. (29) eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, nachdem er sich wegen schwerer Körperverletzung erneut vor Gericht verantworten musste.

„Ein Jahr auf Bewährung. Sie bekommen noch eine Chance“, so urteilte der Richter damals. Jahre sind seitdem vergangen, Mohammed F. hat mittlerweile viele weitere Straftaten begangen, ist aber nach wie vor auf freiem Fuß und nicht auffindbar.

Am 19. Dezember 2017  erließ Richter Geußer in zweiter Instanz dem Hundebesitzer Yves R. (31) eine zehnmonatige Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie das Einschläfern seines Hundes. Yves Hund, ein vierjähriger Leonberger-Bordeaux-Mischling hatte die 7-jährige Emilia fünfmal ins Gesicht gebissen.

Statt der Haftstrafe verhängte Geußer lediglich eine Geldstrafe von 1170 Euro. Zudem erhielt der Hundebesitzer seinen Hund zurück. Er sehe keine Wiederholungsgefahr, weil es sich nicht um einen Kampfhund handele, begründete Geußer sein Urteil. (nh)



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