Bilanz der Grenzkontrollen: Fast 7.800 Straftäter und 53.400 unerlaubte Einreisen

53.400 unerlaubte Einreisen, 28.300 Zurückweisungen, aufgegriffene Straftäter: An der Grenze gingen seit Jahresanfang viele Gesuchte ins Netz der Bundespolizei. Über 1.100 Schleuser wurden festgenommen.
Mehr Grenzkontrollen seit Mitte September (Archivbild)
Seit 16. September 2024 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mehr Grenzkontrollen angeordnet.Foto: Harald Tittel/dpa
Epoch Times27. Oktober 2024

Tausende illegale Migranten, Kriminelle und Extremisten gingen der Bundespolizei bei Grenzkontrollen seit Jahresbeginn bis Ende September ins Netz. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei zu den Kontrollen an den Landgrenzen (ohne Flug- und Seehäfen).

Demnach erwischten die Beamten in insgesamt 7.783 Fällen Personen, bei denen offene Haftbefehle vollstreckt wurden.

Bei den zuvor verübten Delikten handelt es sich unter anderem um nicht bezahlte Geldstrafen, schwere Straftaten, nicht angetretene Haft sowie internationale Fahndungen.

53.400 unerlaubte Einreisen

Insgesamt wurden seit Jahresbeginn 53.410 unerlaubte Einreisen festgestellt. 28.321 Personen wurden bundesweit an den Landgrenzen zurückgewiesen, schreibt die „Bild am Sonntag“ weiter.

Am meisten davon an der Grenze zur Schweiz (9.113 Personen), Polen (7.862), Österreich (5.468) und an der französischen Grenze (2.350).

Die Bundespolizisten setzten 1.195 Schleuser fest und registrierten 1.088 Schleusungen. Am meisten abgewiesen wurden Ukrainer (5.935 Personen), Syrer (4.708), Afghanen (2.396).

Fast 1.500 Abgeschobene wollten trotz Sperre erneut einreisen

Die Beamten erwischten 1.482 abgeschobene Migranten, die trotz Sperre wieder einreisen wollten. 819 Verdächtige aus extremistischen Bereichen (Linksextreme, Rechtsextreme, Islamisten) wurden bei Einreisen festgestellt.

Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt.

Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde, oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde.

Kontrollen an allen Landgrenzen seit Mitte September

Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität.

Von der Ausweitung betroffen waren die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. An der Grenze zu Frankreich wurde zuvor bereits wegen der Olympischen Spiele in Paris kontrolliert.

An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es Kontrollen schon seit Mitte Oktober vergangenen Jahres, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt. Während der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland wurde im Sommer zeitweise bereits an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert.

Stationäre Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung für Zurückweisungen, da diese Maßnahme nur direkt an der Grenze möglich ist. Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trägt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher.

Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen will die Bundespolizei am 1. November veröffentlichen. (dts/dpa/red)



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