BGH prüft Kosten für Flüge von Bundespolizisten als „Sky Marshals“

Lufthansa klagt 2,3 Millionen Euro ein für entstandende Kosten durch Bundespolizisten, die kostenlos als Flugsicherheitsbegleiter mitfliegen.
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Lufthansa Check-InFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times12. Juli 2018

Die Kosten einer Fluggesellschaft für Bundespolizisten, die als sogenannte Sky Marshals mitfliegen, stehen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Das Gericht verhandelte am Donnerstag über eine Klage der Lufthansa gegen die Übernahme von Kosten wie Steuern oder Start- und Landegebühren. Am 26. Juli soll ein Urteil verkündet werden.

Das Bundespolizeigesetz verpflichtet Fluggesellschaften, die Beamten für ihren Einsatz als Flugsicherheitsbegleiter unentgeltlich mitfliegen zu lassen. Sky Marshals sind auf ausgewählten Strecken unerkannt an Bord, um im Ernstfall einen Anschlag zu verhindern.

Bei einem Flug entstehen der Airline aber auch Kosten, die sie etwa in Form von Steuern und Gebühren an Flughäfen oder Behörden zahlen muss. Nach Ansicht der Lufthansa umfasst die Verpflichtung der kostenlosen Flüge für die Beamten nicht die Verpflichtung, auch solche passagierbezogenen Zahlungen an Dritte tragen zu müssen.

Das Unternehmen verlangt deshalb vom Staat, ihm dieses Geld zu erstatten. Die entstandenen Kosten beziffert das Unternehmen allein von Anfang 2008 bis Mitte September 2015 auf rund 2,3 Millionen Euro. In den Vorinstanzen scheiterte die Lufthansa allerdings mit ihrer Klage. (afp)



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