BGH hebt Urteil gegen Bonner Camping-Vergewaltiger auf – Fall wird neu verhandelt
Der Fall der Bonner Camping-Vergewaltigung in der Siegaue machte bundesweit Schlagzeilen: Eine junges Pärchen wurde Anfang April 2017 auf einem Zeltplatz überfallen. Im Beisein ihres Freundes wurde die Studentin aus Freiburg – eine Kommilitonin der wenige Monate zuvor missbrauchten und ermordeten Maria Ladenburger (19) – von einem Flüchtling aus Ghana unter Waffengewalt vergewaltigt.
Der heimlich die Polizei anrufende Student musste in dieser Situation jedoch erleben, dass diese die Sache für einen Scherz hielt. Nach einigen Tagen Fahndung wurde der abgelehnte Asylbewerber geschnappt und später vor Gericht gestellt.
Elfeinhalb Jahre wegen räuberischer Erpressung und schwerer Vergewaltigung lautete das Urteil des Bonner Landgerichts im Oktober letzten Jahres. Das Gericht sah es aufgrund der DNA Spuren als bewiesen an, dass der 32-jährige Ghanaer im April 2017 ein junges Paar in seinem Zelt in der Bonner Siegaue überfallen und anschließend die damals 23 Jahre alte Frau vergewaltigt habe. Im Prozess bestritt der abgelehnte Asylbewerber aus dem afrikanischen Ghana die Tat.
BGH: Schuldfähigkeit nicht ausreichend bewiesen
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Schuldfähigkeit des Vergewaltigers für nicht ausreichend bewiesen. Deshalb muss der Fall erneut verhandelt werden. Zwar bestätigte der BGH den Schuldspruch gegen den Ghanaer Erik X., allerdings muss nun das Bonner Gericht erneut die Schuldfähigkeit prüfen.
In seinem Beschluss gab der BGH bekannt, dass das Bonner Gericht nicht ausreichend dargelegt hätte, inwieweit sich die „Persönlichkeitsstörung“ des Angeklagten nicht auf die Tat ausgewirkt habe. Daher müsse das Bonner Landgericht nun eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen und das Strafmaß neu festlegen, so der BGH laut „Focus“.
Gutachter: Schuldfähig und gefährlich
Vom Bonner Landgericht wurde aufgrund des psychiatrischen Gutachtens bei dem Ghanaer eine „Persönlichkeitsstörung“ angenommen. Bei der Tat sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes jedoch nicht eingeschränkt gewesen, urteilte das Gericht. Der Gutachter war sich sicher:
Die Gespräche und auch das Vorgehen während der Tat zeigen, dass der Angeklagte voll schuldfähig und darüber hinaus überdurchschnittlich gefährlich ist.“
(Dr. Schwachula, Gutachter)
„Kronprinz“ Erik X.
Der „Kölner Stadtanzeiger“ schrieb zu dieser Zeit, dass der Angeklagte einst nach einem Mord aus seiner Heimat Ghana floh. Zu dem Gutachten berichtete das Blatt zusammenfassend: „Ein Narzisst, der sich selber überhöht, impulsiv, aggressiv, kaum fähig, sein Ich-bezogenes Handeln selbstkritisch zu hinterfragen. Einer, der nicht zu Gefühlen gegenüber seinen Mitmenschen fähig scheint.“
Der Experte sah anhand einer Checkliste ein Rückfallrisiko von 46 Prozent als gegeben an.
Anhand einer Checkliste taxiert der Sachverständige in seiner Expertise das Rückfallrisiko bei dem 31-jährigen auf bis zu 46 Prozent. Der Gutachter stufte den Afrikaner als voll schuldfähig ein, es stelle sich dennoch bei ihm die Frage einer seelischen Abartigkeit, hieß es.
Der Verteidiger des Vergewaltigers begrüßte den BGH-Beschluss:
Im ersten Prozess wurde nie aufgeklärt, ob nicht die bei meinem Mandanten festgestellte narzisstische Persönlichkeitsstörung der Auslöser für die Tat gewesen sein könnte.“
(Martin Mörsdorf, Rechtsanwalt von Eric Kwame X.)
Genau diese Frage aber müsse der neue Gutachter beantworten. (er/sm)
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