Gerichtsurteil: Kritik als „Nachrichtenfälscher“ ist als Werturteil zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Journalisten als „Nachrichtenfälscher“ bezeichnet werden dürfen, wenn ihre Berichterstattung begründet angezweifelt wird.
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Bei den Äußerungen handle es sich „nicht um unzulässige Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Werturteile, also um zulässige Meinungsäußerungen“.Foto: gorodenkoff/iStock
Epoch Times4. Februar 2025

Journalisten und Medien, die zweifelhafte Geschichten veröffentlichen, müssen sich als „Nachrichtenfälscher“ bezeichnen und die Verbreitung von „Lügengeschichten“ vorwerfen lassen.

Dies können von der Meinungsfreiheit gedeckte Werturteile sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil um das syrische sogenannte Twitter-Mädchen Bana entschied. (Az. VI ZR 230/23)

Syrischer Rebell oder der britische Geheimdienst?

Bana soll als Siebenjährige während des syrischen Bürgerkriegs über Twitter aus dem von Rebellen besetzten Aleppo berichtet haben. Am 5. Dezember berichtete das Portal Stern.de über Sorgen um das Mädchen, weil ihr Twitter-Account mit an die 200.000 Followern verschwunden sei.

In seinem „Blauer Bote Magazin“ bezeichnete der Mannheimer Blogger Jens Bernert dies als „haarsträubenden Fake“. Es sei allzu erstaunlich, dass eine Siebenjährige in perfektem Englisch und mit offenbar bestem Internetzugang aus dem zerstörten Aleppo Tweets absetze. Deren Verfasser waren nach seiner Mutmaßung die syrischen Rebellen oder der britische Geheimdienst. Foto und Name des Mädchens würden für Propagandazwecke missbraucht.

Den Autor von Stern.de bezeichnete Bernert als „Fake-News-Produzenten“ und „Nachrichtenfälscher“. Er und das Portal verbreiteten eine „offenkundige Lügengeschichte“ und „Falschmeldungen zu Propagandazwecken“. Autor und Stern.de klagten auf Unterlassung.

Während Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg dem noch stattgaben, hob der BGH diese Urteile nun auf. Bei den Äußerungen handle es sich „nicht um unzulässige Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Werturteile, also um zulässige Meinungsäußerungen“. Im „Blauer Bote Magazin“ bezeichnete Bernert das BGH-Urteil als „Sieg auf ganzer Linie“.

In seiner Entscheidung erwies der BGH darauf, dass Bernert begründet habe, warum er die Meldungen um Bana für falsch halte. Dabei habe er dem Autor und Stern.de nicht nur eine Verletzung ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht, sondern die Verbreitung von Propaganda vorgeworfen. Hinsichtlich dieser Vorwürfe sei sein Artikel „durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens“ geprägt. (afp/red)



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