Beweisaufnahme lässt Fragen offen – Bahner: „Widersprüche über Widersprüche“

Vergleiche von Äpfeln mit Birnen, ausweichende Antworten, Zufallsbefunde. Nach dem Verhandlungstag am 7. Juni vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht sind die Anwälte der beiden Bundeswehroffiziere, die sich der COVID-Impfung widersetzen, in manchen Punkten genauso schlau wie vorher.

Der große Saal des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig war am 7. Juni um 10 Uhr rappeldicke voll. Das Interesse an dem Prozess, den zwei Bundeswehroffiziere gegen die Duldungspflicht der COVID-Impfung führen, ist offensichtlich groß. Rechtlichen Beistand erhalten sie durch ein fünfköpfiges Anwaltsteam: die bekannte Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab sowie die Anwälte Wilfried Schmitz, Dr. Brigitte Röhrig und Göran Thoms.

Es geht um eine Duldungspflicht für eine COVID-Impfung für 18 bis 65-jährige Soldatinnen und Soldaten, die üblicherweise „eher fit“ sind. Von schweren COVID-Verläufen in der Bundeswehr gebe es keine Spur, dafür aber hohe Inzidenzen seit Beginn der Impfungen und eine „Explosion der Krankheitsfälle“ seit 2022. „Das ist irre und das werden wir aufklären müssen“, so Bahner.

Bis etwa 14 Uhr wurde der erste Sachverständige des Tages, Dr. Ole Wichmann, befragt. Er ist Leiter des Fachgebiets Impfprävention am Robert Koch-Institut (RKI). In seine Zuständigkeit fallen unter anderem Impfprogramme und die Unterstützung der Ständigen Impfkommission (STIKO), wenn es um Impfempfehlungen geht. Im Mittelpunkt der Anhörung standen zwei Themen: Die Wirksamkeit der Impfstoffe und die Gefährlichkeit des Coronavirus.

Die Fragen dazu waren vielfältig, ausweichend hingegen die Antworten. Bei der Deltavariante sei die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs höher als bei Omikron. Auch wenn ältere Personen einem höheren Risiko unterliegen, so sei auch die Gefahr bei jungen Personen an COVID zu erkranken, nicht gleich null.

Zufallsbefund COVID

Auf die Frage einer Richterin, wie hoch die Gefährlichkeit der Omikron-Variante im Vergleich zu einer normalen Grippe sei, äußerte der Sachverständige, der Vergleich hinke. Omikron sei weniger gefährlich als die Deltavariante. Ungefährlich sei sie jedoch dadurch nicht.

Konkret wurde Wichmann bei der Frage, wie viele Personen an und mit Corona in den Jahren 2020 bis 2022 verstorben sind: Das könne man nicht differenzieren. Bei vielen Corona-Positiven habe es sich um Zufallsbefunde gehandelt. Prozentual könne er das aber nicht benennen. Die Meldedaten seien nun einmal nicht perfekt. Aus diesem Grund würden für die Bewertung auch „Studien von hoher Qualität“ zur Betrachtung der Lage herangezogen. Methoden zur Verifizierung wie eine Obduktion der COVID-Toten betrachtet Wichmann als sehr schwierig. Selbst dadurch könne man nicht zweifelsfrei die Todesursache feststellen, so der RKI-Vertreter – der damit klar den Aussagen des im Mai angehörten renommierten Reutlinger Pathologen Professor Arne Burkhardt widersprach.

Auf die Frage, wie sich der Impfschutz bei Omikron verhalte, wenn man vor einem halben Jahr eine Booster-Impfung bekommen habe, antwortete der Sachverständige: „Stabil, aber leicht abnehmend.“ Ob eine Impfung vor Long COVID schütze, dazu lägen für Omikron keine Daten vor. Unter Berufung auf eigene Studien des RKI gehe man jedoch weiterhin von einem guten Schutz durch die Impfung aus, so Wichmann.

Kein Vergleich mit Pandemrix zugelassen

Als der Jura-Professor Marin Schwab wissen wollte, warum man nach den Erfahrungen aus der Schweinegrippe mit dem Impfstoff Pandemrix, auf den sich Narkolepsie-Fällen häuften, nun der Behörde vertrauen solle, erntete er Applaus der Zuschauer im Gerichtssaal. Der Vorsitzende Richter hingegen ermahnte Schwab, dass dies keine Frage im Sinne der Beweisaufnahme sei. Im späteren Verlauf äußerte Wichmann in Bezug auf die Narkolepsie-Fälle aufgrund der Pandemrix-Impfung, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für diese Frage zuständig sei. Er sei darin nicht involviert gewesen.

Eine Aussage des Sachverständigen Wichmann, die sich mehrfach wiederholte, war die Phrase, dass er das „nicht genau“ sagen könne. Es gebe immer viele Aspekte, die zu berücksichtigen seien. Dabei müsse die Gesamtlage betrachtet werden. Er verwies auf Studien, ohne sie jedoch konkret zu benennen.

Als die Anwälte der Offiziere wissen wollten, wie Wichmann erklären könne, dass bei der Bundeswehr trotz einer Impfquote von 94 Prozent eine höhere Inzidenz vorliegt, erklärte der RKI-Mitarbeiter: Das sei „nicht allein auf die Impfung“ zurückzuführen, sondern durch viele Faktoren begründet. Er ging davon aus, dass die Inzidenz auch in der Bevölkerung höher sein könnte als bislang gemeldet. Eventuell liege eine Untererfassung vor, da nicht viele Personen aus der Bevölkerung mit Symptomen zum Arzt gehen, so Wichmann. Bei der Bundeswehr hingegen würden auch derartige Fälle erfasst.

Angesprochen auf die schlechte Wirksamkeit des Impfstoffes aufgrund der sogenannten „Impfdurchbrüche“ und der bei der Bundeswehr steigenden Inzidenzen, widersprach der Sachverständige. Das sei ein Vergleich von Birnen mit Äpfeln, da sich Viren ständig verändern. Eine Vorher-Nachher-Analyse sei nicht möglich, da sich zu viele Faktoren geändert haben. Dass mit der Zeit weniger Todesfälle aufgetreten seien, sei nach seiner Auffassung einerseits der Virusvariante zuzuschreiben, andererseits aber auch der Impfung.

Die Frage, ob die Meta-Studie des RKI zur Impfwirksamkeit noch laufe, bejahte der Sachverständige. Das bedeute jedoch nicht, dass es sich bei den COVID-Impfungen um ein Experiment am Menschen handele, bekräftigte Wichmann. Bekannt sei jedoch, dass die Impfstoffe COVID-Symptome auslösen können. Trotzdem vertrat der RKI-Mitarbeiter, dass „Boostern besser als Genesen“ sei.

Viele offene Fragen

Im Anschluss an die Beweisaufnahme zeigten sich die Anwälte enttäuscht von dem RKI-Mitarbeiter. „Der Vorhang fällt, viele Fragen offen“, äußerte Schmitz gegenüber Epoch Times. Viele Begrifflichkeit seien gefallen, ohne sie näher zu erläutern. Er kritisierte, dass bei den genannten Zahlen nicht zwischen absoluter und relativer Wirksamkeit unterschieden wurde und welche Gruppen man überhaupt miteinander verglichen habe. „Das zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Veröffentlichungspraxis“, so Schmitz in Bezug auf die Corona-Berichterstattung der Behörde.

Auch Schwab war mit der Beweisaufnahme nur bedingt zufrieden. Er wollte vom RKI konkret wissen, warum im Wochenbericht vom 28. April 2022 mit Datenstand vom 26. April insgesamt 193 verstorbene COVID-Fälle registriert wurden, in einer Exceltabelle für die Meldewoche 13 bis 16 jedoch über 5.000 Todesfälle ersichtlich sind. Als Antwort kam, dass nicht alle Personen COVID-Symptome hatten und auch nicht alle laborbestätigte Fälle gewesen seien.

„Symptomlos kann man, glaube ich, nicht an Corona sterben“, so Schwab.

Er deutet die RKI-Tabelle so, dass dort COVID-Todesfälle gelistet sind, bei denen kein PCR-Test durchgeführt worden ist. „Das bringt in meinen Augen die gesamte Begrifflichkeit beim RKI durcheinander. Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich glauben soll. Das ist ein einziger Zahlensalat, der in meinen Augen nur der Verwirrung der Menschheit dient“, kritisiert der Rechtswissenschaftler.

Im Gegensatz dazu gebe es viele verwertbare Daten von versierten Experten wie beispielsweise tkp.at oder corona-blog.net, ergänzt Schmitz. Daran sehe man, wie komplex diese Daten seien. „Wir werden geflutet mit vielen Daten.“ Wenn man diese hinterfrage und auswerte, stelle man jedoch fest, „dass diese Impfstoffe – die modifizierten mRNA-Injektionen – nicht wirksam und hochgefährlich sind“, so Schmitz.

Datenanalyst fühlt PEI auf den Zahn

Auch der Datenexperte Tom Lausen zeigte sich nach dem Sitzungstag am 7. Juni enttäuscht. Von 10 bis knapp 19 Uhr habe die Verhandlung mit kurzen Unterbrechungen gedauert. Er hatte als sachverständiger Beisitzer teilgenommen und war insbesondere an der Aussage des angehörten Vertreters des Paul-Ehrlich-Instituts interessiert.

„Es geht ja darum, dass Soldaten die Impfung dulden sollen, die mittlerweile eine Melderate von knapp 3.000 Verdachtsmeldungen auf Todesfälle nach Impfung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang haben.“ Beim Hinterfragen des Ablaufes zu den Verdachtsmeldungen stellte sich heraus, dass keine Obduktionen durchgeführt würden.

Nach Erklärung des PEI-Mitarbeiters Dr. Paul Menzer hole die Behörde bei gemeldeten Todesfällen telefonisch weitere Auskünfte ein. In 90 Prozent würden die Todesfallmeldungen von Angehörigen kommen, die sodann befragt werden. „Das heißt, er spricht dann mit nicht medizinisch ausgebildeten Menschen über den Todesfall“, bemängelt Lausen. Anhand des Gesprächs werde dann der Todesfall möglicherweise ohne Totenschein – denn dieser liege nicht immer vor – als Verdachtsfall eingestuft, der entweder in Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte oder nicht.

„Es gibt keine weiteren Aktionen des Paul-Ehrlich-Instituts. Und das macht mich sehr nachdenklich“, schildert der Datenanalyst. „Denn die ganzen schönen bunten Sicherheitsberichte, die wir hier haben, sind natürlich in dem Moment nichts mehr wert, wenn sie unsauber recherchieren und dann nur noch mit statistischen Methoden die Todesfälle von knapp 3.000 auf 116 herunterrechnen.“ Bei einer derartigen Sachlage könne keine Duldungspflicht für eine derartige Impfung angeordnet werden.

Lieber ungeimpft glücklich

Lausen berichtet, dass sich ihm gegenüber schon einige Soldaten dahingehend geäußert haben, dass sie eher aus der Bundeswehr austreten, als sich einer Impfung zu unterziehen. „Das kann ich verstehen. Das Vertrauen in das Paul-Ehrlich-Institut ist für diese Leute aus meiner Sicht komplett zerstört“ – zumindest nach der heutigen Anhörung des PEI-Mitarbeiters, so Lausen.

Der Datenanalyst kritisierte, dass das Gericht trotz seiner Offenheit den Sachverständigen hin und wieder Hilfestellung gab, damit die Behördenvertreter nicht zu sehr „mit harten Fragen“ konfrontiert wurden. Das fand er nicht optimal. „Harte Fragen sind für mich einfach Fakten“, stellt Lausen klar.

Die Medizinrechtlerin Beate Bahner äußerte nach dem Gerichtstag am 7. Juni. „Es wurde vor allem vom RKI immer behauptet, die Impfung verhindere schwere Verläufe. Omikron sei sehr viel milder und die Wirkung sei deutlich geringer. Aber schwere Verläufe haben wir bei der Bundeswehr von Anfang an nicht gehabt.“ Bezüglich der zwei bekannten Corona-Todesfälle stehe zudem noch die Antwort auf die Frage aus, ob die zwei Soldaten geimpft waren. „Das würde ja die Beurteilung enorm ändern“, so Bahner.

Bahner: „Widersprüche über Widersprüche!“

Fragen zur Qualität und Sicherheit der Impfstoffe seien weiter offengeblieben. Es war nicht möglich, alle Fragen an den PEI-Vertreter zu stellen, schildert Bahner nach dem ersten Verhandlungstag. Die Antworten seien oft „wischi-waschi“ gewesen. Sie wollte wissen, wie eine 300- beziehungsweise 3.000-fache Erhöhung der Inzidenzen im Vergleich zum Coronajahr 2020 und 2021 zu der Situation in 2022 zu erklären sei. Darauf seien jedoch „Gründe genannt, die mir nicht so ganz erklärlich sind“, sagt Bahner. Wenn ein PCR-Test eine Infektion nachweisen soll und eine Impfung schützt, wie könne das alles passen? „Widersprüche über Widersprüche!“, kritisiert die Medizinrechtlerin und Autorin des Buches „Corona-Impfung“, das als kostenloses E-Book bei Thalia erhältlich ist.

Auch die Antwort des PEI-Vertreters, dass es zwar ein Risikosignal bezüglich Myokarditisfällen nach einer Impfung gebe, aber die Gefahr einer Myokarditis durch Corona sehr viel höher sei, fand sie alles andere als zufriedenstellend. „Das sagen die Zahlen, die uns die Bundeswehr geliefert hat, überhaupt nicht.“ Mit Beginn der Impfung seien die Myokarditisfälle um 56 Prozent gestiegen. Solche Widersprüche seien zu klären.

Die Verhandlung wird am 8. Juni um 10 Uhr fortgesetzt. Epoch Times berichtet im Anschluss darüber. Da das Bundesverwaltungsgericht noch Unterlagen vom Bundesverteidigungsministerium angefordert habe und zudem weitere Zeugen benannt wurden, geht Bahner davon aus, dass es noch weitere Fortsetzungstermine geben wird.

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