Bewährungsstrafe nach tödlichem Raserunfall mit 305 Stundenkilometern
Nach einem tödlichen Raserunfall mit 305 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn 95 in Richtung Garmisch-Partenkirchen hat das Amtsgericht München einen 26-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll der Mann 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 20 Stunden an einem verkehrspsychologischen Unterricht teilnehmen, wie das Gericht am Freitag entschied. Sein Führerschein bleibt für weitere drei Jahre eingezogen.
Bei dem Unfall war der als Beifahrer mit im Auto sitzende 23 Jahre alte Freund des Mannes gestorben. Das Rasen fand mit Einwilligung des Getöteten statt, die beiden Männer hatten sich am Tattag am Steuer des von ihnen gemieteten Sportwagens abgewechselt. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Familie des Getöteten hatte als Nebenkläger zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert.
Verurteilt wurde der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit illegalem Kraftfahrzeugrennen. Er hatte Ende August einen 600-PS-Sportwagen gemietet und am Unglückstag laut Urteil mehrere Ausfahrten mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen unternommen. Zur nächtlichen Unfallzeit verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen einen Baum. Sein Beifahrer wurde dabei mitsamt dem Sitz aus dem Auto geschleudert und starb.
Nach Überzeugung des Gerichts wollten die beiden Männer im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Auto möglichst hohe Geschwindigkeiten erzielen und bis zu 340 Kilometer pro Stunde erreichen. Nach dem Unfall hieß es lange, dass der Getötete am Steuer des Autos gesessen habe. Erst einige Zeit später stellte sich der wahre Ablauf heraus. Der Verurteilte konnte sich nicht mehr an die Unglücksnacht erinnern. (afp)
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