Bewährungsstrafe in Betrugsprozess um angeblich revolutionäres Dieselgemisch

In einem Betrugsprozess um ein angeblich revolutionäres Dieselgemisch hat das Landgericht in Osnabrück einen Mann wegen Beihilfe zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll gemeinsam mit seinem Vater eine Firmengruppe getäuscht haben.
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Vater und Sohn sollen gegenüber einer ausländischen Firmengruppe angegeben haben, eine neuartige Technologie zum Strecken von Diesel mit Wasser samt einer funktionsfähigen Produktionsanlage entwickelt zu haben.Foto: U. J. Alexander/iStock
Epoch Times17. Oktober 2024

In einem Betrugsprozess um ein angeblich revolutionäres Dieselgemisch hat das Landgericht im niedersächsischen Osnabrück einen Mann wegen Beihilfe zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Bei dem zum Prozessauftakt 46-Jährigen handelt es sich um den Sohn des mutmaßlichen Haupttäters, dessen Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt wurde. Sein Tatbeitrag war laut Urteil von untergeordneter Bedeutung.

Vater und Sohn sollen gegenüber einer ausländischen Firmengruppe angegeben haben, eine neuartige Technologie zum Strecken von Diesel mit Wasser samt einer funktionsfähigen Produktionsanlage entwickelt zu haben. Es kam zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrag über ein Joint Venture, laut Anklage zahlte die Firmengruppe mehr als drei Millionen Euro. Die versprochene Technologie wurde von den Beschuldigten aber nie bereitgestellt.

Jahrelange Vorgeschichte

Der Fall hat eine jahrelange Vorgeschichte. Der Gesellschaftsvertrag mit der mutmaßlich geschädigten Firmengruppe wurde schon 2013 unterzeichnet. Bereits vor einigen Jahren wurden die beiden Beschuldigten in einem Zivilprozess zu Schadenersatz in Millionenhöhe verpflichtet. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, die Berufung liegt beim Oberlandesgericht Oldenburg.

Das Urteil gegen den Sohn erging nach Angaben des Gerichtssprechers bereits im September. Die zuständige Kammer sah in ihm nach der Beweisaufnahme nur einen Helfer, keinen Mittäter. Der Sohn habe „aus familiärer Verbundenheit zu seinem Vater“ gehandelt und sich finanziell nicht beteiligt. Das Landgericht ordnete zugleich die Einziehung der Taterträgen in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind möglich. (afp/red)



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