Grundgesetzänderung zum Verfassungsschutzgericht noch vor Weihnachten geplant
Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts
Die Grundgesetzänderung zur besseren Absicherung des Bundesverfassungsgerichts soll in der Woche ab dem 16. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden. Diese Erwartung äußerte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast am Mittwoch in Berlin. Über dieses Vorhaben besteht zwischen den Fraktionen von SPD, Grünen, Union und FDP im Grundsatz Einigkeit.
Das Bahn-Regionalisierungsgesetz
Auch die Änderung des Bahn-Regionalisierungsgesetzes dürfte laut Mast in dieser letzten Sitzungswoche des Bundestages vor Weihnachten beschlossen werden. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung des Deutschlandtickets.
Geplant ist, 2024 nicht ausgeschöpfte Mittel auf das kommende Jahr zu übertragen sowie weitere Gelder dafür bereitzustellen. Die Union hatte sich nach anfänglichem Zögern hinter das Vorhaben gestellt.
Gesetz zur Vermeidung der kalten Progression
Ebenfalls noch im Dezember beschließen will die SPD das Gesetz zur Vermeidung der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes.
Die dafür notwendige Zustimmung von Union oder FDP ist nach den Worten von Mast sowie der Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic aber noch offen. Union und FDP haben es demnach beide abgelehnt, hierüber Verhandlungen zu führen, bevor Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage gestellt hat.
Mast betonte, die Bürger sollen zu Weihnachten Klarheit über Steuern und familienpolitische Leistungen für das kommende Jahr haben. Grundlage der Verhandlungen bleibe dabei der noch von der Ampelkoalition beschlossene Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz, der noch weitere Punkte enthält.
„Unsere Hand bleibt ausgestreckt“, sagte auch Mihalic mit Blick auf Verhandlungen mit Union und FDP über diese und weitere Vorhaben. Zuversichtlich äußerte aber auch sie sich vor allem mit Blick auf die Grundgesetzänderung zum Bundesverfassungsgericht sowie die Bahn-Regionalisierungsmittel. Fraktionsübergreifend beschlossen werden soll auch die Verlängerung der Mandate für laufende Bundeswehr-Einsätze.
Vertrauensfrage am 11. Dezember
Die Vertrauensfrage will Scholz am 11. Dezember in einem Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) stellen, am 16. Dezember soll darüber abgestimmt werden. Das dabei erwartete Misstrauensvotum zu Scholz ist die Voraussetzung für die am 23. Februar vorgesehene Neuwahl des Bundestages. (afp)
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