Neutralitätsgebot verletzt: Malu Dreyer setzt sich in Kandel gegen „Hass und Hetze” ein – Journalist reicht Beschwerde ein
Viele Bürger der 9.000-Einwohner-Stadt Kandel möchten gern aus den Nachrichten verschwinden. Doch der Mord in Kandel wurde zu einem Symbol und zum Anlass vieler Menschen, ihre Meinungen zur die Migrationspolitik kundzutun.
Am 13. März besuchte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), den Ort und sprach mit Einwohnern der Stadt und dem Bürgermeister. Sie sicherte den Menschen Unterstützung zu.
Am 14.03.2018 veröffentlichte „Rheinland-Pfalz News“ auf twitter eine Stellungnahme zur Demonstrationen in Kandel von Frau Dreyer:
Menschen, die sich vor Ort für Demokratie u. gegen Hass u. Hetze einsetzen, müssen wissen, dass die Landesregierung u. ich persönlich hinter ihnen stehen!“ MP #Dreyer bzgl. Treffen m. Initiativen u. Kommunalpolitik in Kandel. Zum Interview der @rheinpfalz s.rlp.de/gB9
Dirk Klostermann, Journalist und Medieningenieur, reichte nun beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz Dieter Burgard sowie dem Beauftragten für die Landespolizei Beschwerde ein: Gegen Frau Malu Dreyer und gegen den Bürgermeister der Verbandsgemeine Kandel, Herrn Günther Tielebörger.
„Sie verstoßen“, so schreibt der Journalist, „gegen Art. 8, Abs. 1 GG und gegen Art. 5, Abs. 1 GG, sowie gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Aktenzeichen 2 BvE 1/16, vom 27.02.2018. Tatbestand“:
„Bestandteil des Tweets war das Bild von demonstrierenden Bürgern der Aktion „gegen Rassismus, für mehr Menschlichkeit“. Diese zahlenmäßig kleine Gruppe tritt gemeinsam mit der gewalttätigen Antifa auf und macht seit Monaten Stimmung gegen Bürger, die einen Wandel in der Flüchtlingspolitik fordern. Aus eigenem Erleben vor Ort kann ich berichten, dass diese Gruppe mit ihren bunten Regenschirmen sogar Trauermärsche gezielt provoziert und stört.“
Er schreibt:
Im Kontext mit dem veröffentlichten Bild ergreift Frau Dreyer persönlich und im Namen der Landesregierung Partei.“
Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018- 2 BvE 1/16 –
- Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität.
- Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen, greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ein.
Am 2. März 2018 veröffentlichte Frau Dreyer auf der Homepage der Landesregierung unter dem Titel „Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Hass und Hetze haben keinen Platz in unserer Gesellschaft“ ein Statement und bezeichnete die angemeldete Demonstration vom 03.03.2018 als eine Demonstration von „Rechtspopulisten“ (Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz):
„‚Ich danke den Bürgern und Bürgerinnen, die für ein weltoffenes und tolerantes Land sowie ein gewaltfreies Miteinander eintreten. Hass, Hetze und Gewalt haben keinen Platz in unserer Gesellschaft, egal von wem sie ausgehen‘, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den für den 3. März angekündigten Demonstrationen von Rechtspopulisten in Kandel. Sie stehe an der Seite der Bürgerinnen und Bürger aus Kandel, die sich unter dem Motto ‚Wir sind Kandel‘ für Miteinander und gegen Hass engagierten. ‚Ich sehe mit Erschrecken, wie hier eine Tat für pauschalen Fremdenhass instrumentalisiert wird‘, mahnte die Ministerpräsidentin.
‚Wir werden jeglichen Gewalttätern und denjenigen, die zur Gewalt aufrufen, Einhalt gebieten‘, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Es sei nicht zu entschuldigen, dass Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe, Lehrer und Lehrerinnen sowie Politiker und Politikerinnen der Region beleidigt oder gar bedroht würden.
‚Für alle Menschen in Rheinland-Pfalz gilt: Die Landesregierung verfolgt eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ , unterstrich die Ministerpräsidentin.“
„Kandel ist überall“ verwies auf ein Gespräch von Malu Dreyer mit dem SWF, wo sie „öffentlich über den SWR schon ihre volle Unterstützung für den Bürgermeister bekundet und angekündigt, dass die Landesregierung prüfen wolle, ob man die Proteste in Kandel verbieten könne“. (Quelle: Hier oder hier)
Dirk Klostermann erklärt, dass dies gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoße.
„Aggressive Aufmärsche“ sind friedliche Demonstrationen von Bürgern
In einem Interview der „Rheinpfalz“ vom 14.03.2018 erklärte die SPD-Politikerin:
Es geht nun um ein Zeichen der Solidarität und darum, gemeinsam Strategien zu erarbeiten, um Kandel zu schützen vor diesen aggressiven Aufmärschen.“
In seiner Beschwerde an den Bürgerbeauftragten des Landes erklärt Herr Klostermann:
„Was Frau Dreyer als „aggressive Aufmärsche“ bezeichnet, sind (ausweislich der Polizeiberichte und meines persönlichen Eindrucks vor Ort) friedliche Demonstrationen von Bürgern, die gegen die Asylpolitik der Landes- und Bundesregierung demonstrieren und von Frauen und Müttern, die sich um die Sicherheit ihrer Kinder berechtigte Sorgen machen. Nach meiner Kenntnis sind alle Demonstrationen in Kandel bisher friedlich verlaufen. Ausnahmen sind einzelne Provokationen der ‚Gegendemonstranten‘ (siehe Polizeiberichte).“
Umstritten ist in diesem Zusammenhang auch ein Schreiben des Bürgermeisters von Kandel (datiert auf den 30.01.2018), Herrn Günther Tielebörger:
Auf eine Anfrage des Journalisten antwortete der Bürgermeister nicht. Dirk Klostermann bittet nun den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz:
„Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Burgard, mir mitzuteilen, welche rechtlichen Schritte ich gegen Frau Dreyer und Herrn Tielebörger einleiten kann. Eine wiederholte gezielte Verunglimpfung von friedlichen Demonstranten durch Vertreter staatlicher Organe ist rechtswidrig, dazu geeignet die Bevölkerung zu spalten und die Stimmung aufzuheizen. Das ist unverantwortlich. Das Handeln von Frau Dreyer und Herrn Tielebörger gefährdet die öffentliche Ordnung und Sicherheit.“
(ks)
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