Beschluss im Bundestag: Bürgergeld ab 2023 – Union droht weiter mit Blockade
Am heutigen Vormittag wurde das Bürgergeldgesetz mit Ampel-Mehrheit angenommen. Damit wurde das Bürgergeld, das ab Januar 2023 Hartz IV ersetzen soll, vom Bundestag genehmigt. Für kommenden Montag steht noch die Beratung durch den Bundesrat aus. Im Grunde aber ist es beschlossene Sache: Hartz IV soll der Vergangenheit angehören, besser: in einer reformierten Form als Bürgergeld weitergeführt werden.
Das neue Bürgergeld-Schlaraffenland?
Der neue Regelsatz des Bürgergeldes wird 502 Euro sein, das sind 50 Euro mehr, als Hartz-IV-Empfänger mit 449 Euro momentan bekommen. Eine weitere Erleichterung und Unterschied zu Hartz IV ist, dass in Zukunft weniger strenge Auflagen gelten sollen. Zudem soll es weniger Sanktionen geben, wenn zum Beispiel etwa Vermittlungsangebote ausgeschlagen oder Jobcenter-Termine nicht wahrgenommen werden.
Das bedeutet für Bürgergeld-Empfänger, dass bei Versäumnissen von Strafmaßnahmen abgesehen wird, vor allem im ersten halben Jahr. Nach dieser Schonzeit soll es dann allerdings wieder Sanktionen geben, das können bis zu 30 Prozent des Regelsatzes sein.
„Fördern statt Fordern“ soll der neue Grundtenor sein: Wer seine Arbeit verliert, soll sich auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Dafür wird auch on top Geld locker gemacht: 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat beim Nachholen eines Berufsabschlusses oder 75 Euro zusätzlich für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
Eine weitere Neuerung ist die Unabhängigkeit des Bürgergeldes von Faktoren wie Vermögen und Wohnung in den ersten 24 Bezugsmonaten. Bürgergeld wird also auch die ersten zwei Jahre denjenigen gewährt, die in zu großen Wohnungen wohnen. In Bezug auf Unabhängigkeit des Bürgergeldes von der Wohnsituation bedeutet das, die Jobcenter übernehmen in diesem Zeitraum die Mietkosten, ohne auf Umzug in eine billigere und kleinere Wohnung zu drängen.
Alle, die bis 60.000 Euro Vermögen besitzen, müssen als Bürgergeld-Empfänger ihre Ersparnisse zunächst nicht auflösen, sondern dürfen in dieser Zeit, so vorhanden, bis 60.000 Euro behalten, jedes weitere Haushaltsmitglied noch einmal 30.000 Euro zusätzlich.
Zwei Jahre Schonfrist
Nach zwei Jahren läuft die Schonfrist in Bezug auf Wohnsituation und Vermögen aus, diese werden dann überprüft und der Anspruch auf Bürgergeld angepasst.
Das neue System soll unbürokratischer sein, der Bürgergeld-Antrag soll digital und unkompliziert ablaufen, auf viele beim Hartz IV üblichen Bescheide und Formulare zukünftig verzichtet werden und auch der mitunter von Betroffenen als rüde beschriebene Tonfall soll sich ändern: Eine klare und freundliche Ansprache soll die bisherigen komplexen Rechtstexte oder Rechtsfolgebelehrungen ersetzen. Zusammengefasst: Der Zugang zum Bürgergeld wird jetzt niedrigschwellig gestaltet.
Kritik und Gegenstimmen: Arbeiten lohnt sich nicht mehr
Im Vorfeld der heute mit der Mehrheit der Ampel für das Bürgergeld durchgeführten Abstimmung im Bundestag gab es harte Debatten zwischen Ampelkoalition und der Union.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte dafür plädiert, erst einmal nur die Regelsätze der Grundsicherung um besagte 50 Euro zu erhöhen und die Diskussion um die restlichen Änderungen wie Sanktionsfreiheit zu vertagen, was die Ampel ablehnte und sich auch durchsetzte.
Nicht nur bei der Union, sondern auch bei anderen Kritikern, stieß insbesondere die Karenzzeit und der Wegfall der Sanktionen auf Gegenwehr, hier würden falsche Anreize gegeben.
Mit dem neuen Bürgergeld würde nicht etwa die Arbeitssuche, sondern das Nicht-Arbeiten gefördert werden. Diese Kritik am neuen Bürgergeld äußerte auch der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, so gegenüber der Rheinischen Post. „Viele fragen sich, warum soll ich morgens um 7 Uhr schon arbeiten, wenn derjenige, der das Bürgergeld bezieht, fast das Gleiche bekommt.“ Dadurch, dass Bürgergeld-Familien – zum Beispiel mit zwei Kindern – zusätzlich noch Miet- und Energiekosten und auch GEZ erstattet bekommen, sei zum Beispiel für einfache Angestellte, Maler oder Handwerker der Weg zur Arbeit kaum noch lohnend.
„Es muss sich auch weiterhin lohnen zu arbeiten“, kritisierte auch die bayerische Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am letzten Montag in einem Pressegespräch der Unionsfraktion. Und kündigte an: Die Union könne das Bürgergeld zwar nicht im Bundestag, dafür aber noch im Bundesrat verhindern durch ihre dortige Mehrheit von 39 Stimmen. Der Termin hierfür ist der kommende Montag (14.11.).
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat mit einer Blockade des Gesetzes im Bundesrat gedroht. „Das Bürgergeld ist im Bundesrat so nicht zustimmungsfähig“, sagte der CSU-Vorsitzende, da das Bürgergeld die unteren Einkommensgruppen benachteiligen würde. Mit dem Bürgergeld gebe es dann keinen signifikanten Einkommensunterschied zwischen Menschen mit Bürgergeld und Geringverdienern. Söder plädiert dafür, wie beim Vorschlag von CDU-Chef Friedrich Merz nur die Regelsätze in der Grundsicherung zu erhöhen.
Sozialverbände: 50 Euro sind zu wenig
Sozialverbände hingegen hatten auch auf die Wichtigkeit der Karenzzeit hingewiesen, damit sich Arbeitslose darauf konzentrieren können, qualifizierte Arbeit zu finden, wie Birgit Fix von der Caritas betonte. Am neuen Regelsatz wurde hingegen moniert, dass eine Erhöhung um 50 Euro zu niedrig sei, wie von Jochen Brühl, Chef der Tafel, im September 2022: „Es braucht vielmehr bedarfsgerechte Regelsätze und die liegen in unseren Augen bei rund 700 Euro.“
Dabei ist die geplante Bürgergeld-Erhöhung um 50 Euro die bislang größte, die es jemals gab. Es darf nicht vergessen werden, dass dieser Ausgleich zu einer Zeit kommt, in der wir aktuell die höchste Inflation seit über 50 Jahren verzeichnen.
Gerade erst im Oktober knackte die Teuerungsrate die 10 Prozent und hat nun laut Statistischem Bundesamt bei bislang unerreichten 10,4 Prozent ein Allzeithoch. Die Energiepreise waren dabei sogar 43,0 Prozent höher als im Vorjahresmonat, auch die Nahrungsmittelpreise stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat mit 20,3 Prozent überdurchschnittlich.
Im Moment leben in Deutschland circa 4 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, die dann wohl ab 1. Januar 2023 Bürgergeld bekommen werden.
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