Corona-Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig – Testpflicht für Ungeimpfte ab dem 23. August

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten berieten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie sowie über Fluthilfen für die Hochwassergebiete. Der Druck auf die Impfunwilligen soll erhöht werden, Corona-Tests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig, ab dem 23. August greift bei einer Sieben-Tage-Inziden von 35 eine Testpflicht für Ungeimpfte.
Epoch Times10. August 2021

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder berieten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Wichtigstes Ziel ist die Beschleunigung der Impfkampagne „im Kampf gegen eine vierte Infektionswelle“. Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests werden ab 11. Oktober für die meisten Bürger abgeschafft. Hinzu wird ein nationaler Wiederaufbaufonds mit 30 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Mit dem Geld soll der längerfristige Aufbau der Flutgebiete finanziert werden.

Das Ende der kostenlosen Tests (11. Oktober) wird mit dem inzwischen für alle Erwachsenen geltenden Impfangebot begründet. Wer die Impfung verweigert, soll die Kosten für die Tests selber tragen. Diese Tests sollen für Ungeimpfte vielerorts vorgeschrieben werden: Noch im August soll laut der Beschlussvorlage eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Orten nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen erlaubt.

Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss ab dem 23. August für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schüler. Merkel sagte, es werde nun angesichts steigender Infektionszahlen bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt.

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit Voraussetzung etwa für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen.

Aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio müssen Ungeimpfte dann einen Test vorlegen, ebenso zum Sport im Innenbereich oder zur Beherbergung etwa in Hotels und Pensionen. Bei solchen Aufenthalten muss nach der Anreise zweimal pro Woche während des Aufenthalts ein Test gemacht werden.

Hier die gesamte Pressekonferenz:

Bestehen bleiben jedoch die „Basisschutzmaßnahmen“ für die gesamte Bevölkerung, darunter Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr. (afp)



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