Berliner Senat fragt Peking nicht nach dem Organraub

Die Städtepartnerschaft Berlin – Peking besteht seit 1988. Doch die Menschenrechte, die Verfolgung von Glaubensgemeinschaften und der Organraub scheinen sehr heikle Themen für den Berliner Senat zu sein.
Titelbild
Falun-Dafa-Praktizierende zeigen am Brandenburger Tor in Berlin die fünf Übungen der QiGong-Praxis.Foto: Epoch Times
Von 20. Juli 2020

Der fraktionslose Berliner FDP-Abgeordnete Marcel Luthe nahm den 21. Jahrestag des Beginns der Verfolgung von Falun Dafa zum Anlass, um im Senat den aktuellen Stand zum berüchtigten Organraub zu erfragen.

Luthe wollte wissen, ob dem Berliner Senat die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 30.03.2017 mit dem Titel „Weltweiter Organhandel und geographische Brennpunkte des Organhandels“ bekannt ist. Dies sei der Fall.

Der Abgeordnete fragte: Was hat der Senat seither unternommen, um – insbesondere im Rahmen der 25-jährigen Städtepartnerschaft 2019 – auf seine Partnerstadt Peking hinsichtlich der berichteten Praxis illegaler Organentnahmen einzuwirken?

Man hätte die Begegnungen auf politischer Ebene regelmäßig auch für den Dialog über die unterschiedlichen Sichtweisen auf Kultur und Freiheitsrechte des Einzelnen sowie zur intensiven Wertediskussion genutzt, heißt es in der Antwort vom Berliner Senat.

Der Regierende Bürgermeister habe bei seinem bilateralen Gespräch mit dem Pekinger Oberbürgermeister deutlich gemacht, dass Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Einhaltung der Menschenrechte, gerade auch vor dem Hintergrund der Geschichte Berlins, ein besonders hohes Gut wären.

Luthe sieht in dem Verhalten des Berliner Senates einen Widerspruch

„Der Senat mischt sich mit Eifer in die Belange anderer Staaten ein, wenn er etwa Israel kritisiert. Wenn es aber darum geht, den Umgang seiner Partnerstadt Peking mit der Religionsgemeinschaft Falun Gong kritisch zu hinterfragen, wird er ganz still. Das repressive System Chinas zeigt sich am Umgang mit Falun Gong deutlich – und genau dies muss Berlin als Partner Pekings offen ansprechen und die richtigen, kritischen Fragen stellen.“

Der Berliner Senat erklärte weiter, dass für die Stadt Peking keine Erkenntnisse vorliegen würden, die ein Erfordernis für das Einwirken von Berliner Seite im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit erkennen lassen, heißt es in der Antwort. In Falun Dafa sieht er eine religiöse Gemeinschaft im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes.

Die Augen vor dem Unrecht verschließen

Luthe kommentiert die Antwort des Senates mit den Worten: „Wer den Bericht des Bundestages aus 2017 kennt und erklärt, dieser spreche ja nur von China und nicht von Peking selbst, verschließt ganz fest die Augen vor diesem Unrecht.“

Im Bericht des Bundestages heißt es: „China ist in den vergangen Jahrzehnten durch eine sehr hohe Zahl an durchgeführten Organtransplantationen aufgefallen: Allein im Jahr 2005 wurden um die 12.000 Nieren transplantiert. Auffällig war dies vor allem deshalb, weil China bislang weder ein staatliches Transplantationssystem noch eine Kultur der Organspende besaß.“

Die Autoren des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kamen nach ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass entgegen der offiziellen Angabe von 10.000 Transplantationen tatsächlich jährlich 150.000 bis 200.000 Transplantationen durchgeführt würden. Diese Zahl sei seit Beginn der Verfolgung von Falun Dafa zudem gestiegen.

Dies lasse sich nicht anders erklären, als damit, dass die Organe hauptsächlich von gefangenen Falun-Dafa-Praktizierenden stammen. Auch Uiguren, Tibeter und Haus-Christen würden allein für die Organentnahme getötet.

Falun Dafa, eine Methode zur Verbesserung von Körper und Geist, hat salopp gesagt, nichts mit Politik am Hut. Die traditionelle QiGong-Praxis wurde von der KP Chinas zu einem politischen Problem erklärt, als sich mehr Menschen für die Werte Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht interessierten als für die der Kommunistischen Partei Chinas. Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP über Getty Images

1.000 Zwangsarbeitslager mit 3 bis 7 Millionen Häftlingen

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung unterhält China mit rund 1.000 Lagern das größte Zwangsarbeitslager-System der Welt. Schätzungsweise 3 bis 7 Millionen Menschen seien dort inhaftiert. In diese Lager könnten chinesische Polizeidienststellen Bürger ohne juristischen Beistand oder Gerichtsverfahren bis zu vier Jahre einweisen.

Der Berlin Senat erklärt, dass ihm keine Straftaten von Anhängern dieser Schule in Deutschland bekannt seien. Dies ist ein wichtiger Punkt – da die chinesische Führung die Falun-Dafa-Übenden in China wie Schwerverbrecher (und schlimmer) behandelt.

Oft verurteilen die Behörden Praktizierende ohne jegliche Verhandlungen. Sie erhalten langjährige Haftstrafen unter dem Vorwand, dass sie eine Gefahr oder eine mutmaßliche Störung der öffentlichen Sicherheit darstellen würden. Konkrete Ausführungen dazu, wie diese Störung ausgesehen haben soll oder worin die Gefahr bestünde, machen chinesische Gerichte nicht.

Die Falun-Dafa-Praktizierende Ma Chunmei zeigt AFP in Washington D.C. ein Foto, das einen Gefangenen in Handschellen zwischen zwei Betten und die von Handschellen hinterlassenen Spuren zeigt. Auch dieser weigerte sich, seinen Glauben an Falun Dafa aufzugeben und wurde daher mit dieser Aufhängung gefoltert. AFP interviewte Ma Chunmei gemeinsam mit Wang Chunying am 30. April 2013. Die Frauen beschrieben ihre eigene Inhaftierung und Folter, weil sie Falun Dafa nicht aufgaben. Foto: KAREN BLEIER/AFP über Getty Images



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