Berliner Senat beschließt Diesel-Fahrverbote für acht Straßen
Im Kampf gegen die angebliche Luftverschmutzung sperrt der Berliner Senat acht Straßenabschnitte in der Hauptstadt für alte Dieselautos und -lastwagen. Dort dürfen künftig keine Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 mehr fahren, wie die Landesregierung am Dienstag beschloss.
Die acht Strecken haben demnach eine Gesamtlänge von 2,9 Kilometern – „dies entspricht 0,05 Prozent des gesamten 5452 Kilometer langen Straßennetzes Berlins“.
Es geht um folgende Abschnitte:
- Leipziger Straße zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße
- Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Holzmarktstraße
- Reinhardtstraße zwischen Charitéstraße und Kapelle-Ufer
- Alt-Moabit zwischen Gotzkowskystraße und Beusselstraße
- Friedrichstraße zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße
- Stromstraße zwischen Bugenhagenstraße und Turmstraße
Auch Neukölln ist betroffen:
- Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße
- Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße
Hintergrund des Beschlusses ist ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Oktober 2018. Es verpflichtet das Land, die anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide in der Luft zu beenden, unter anderem durch Diesel-Fahrverbote.
Die Streckensperrungen sind Teil des neuen Luftreinhalteplans für die Metropole. Dazu gehören auch die Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßen, die Nachrüstung und Flottenerneuerung bei Linienbussen und kommunalen Fahrzeugen sowie eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt. „Unsere Modellierungen zeigen, dass wir mit den Maßnahmen des vorliegenden Luftreinhalteplans die Grenzwerte bis Ende 2020 einhalten werden“, erklärte Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).
Der Luftreinhalteplan ist mit dem Senatsbeschluss in Kraft. Nun folgt noch ein Anhörungszeitraum von zwei Wochen für Polizei und Bezirke, wie eine Senatssprecherin sagte. Anschließend stellen die Bezirke die nötigen Schilder für die Durchfahrverbote und die neuen Tempo-30-Bereiche auf. Laut der Sprecherin ist damit Ende August und Anfang September zu rechnen.
Anwohner sind von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen. Das Gleiche gilt für den örtlichen Wirtschaftsverkehr, also etwa Handwerker, Pflegedienste und Lieferdienste.
Die Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg kritisierten den Senatsbeschluss. Die Diesel-Fahrverbote seien „unverhältnismäßig“, da die Stickoxid-Grenzwerte fast überall nur geringfügig überschritten würden, erklärte Verbandsgeschäftsführer Sven Weickert.
Die FDP im Berliner Abgeordnetenhaus forderte den Senat auf, an den Strecken mit Diesel-Fahrverboten Messtationen einzurichten, um die Verbesserung der Luftqualität zu verfolgen und die Sperrungen möglichst schnell wieder aufheben zu können. (afp/so)
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