Gesetz zum Mietendeckel beschlossen – Kritik von Unternehmen und FDP
Der Berliner Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf zum Mietendeckel beschlossen. Der Entwurf sei dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Verabschiedung zugeleitet worden, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), die die Pläne vorgelegt hatte. Sie sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ auf dem Weg zur Einführung. Das Gesetz soll schon Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und rückwirkend ab 18. Juni dieses Jahres gelten.
„Uns ist bewusst, dass wir mit dem Gesetzentwurf absolut juristisches Neuland betreten“, erklärte die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Iris Spranger zu dem geplanten Gesetz. Jedoch schauten bereits jetzt weitere Bundesländer auf die Bundeshauptstadt und würden Berlin „gerne als Vorbild für ihre Initiativen gegen die Mietenexplosion nehmen“.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte den umstrittenen Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht. Die Mieten sollen für fünf Jahre eingefroren werden, besonders hohe Mieten unter bestimmten Umständen abgesenkt werden dürfen.
Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.
Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, kritisierte die Pläne. Damit besiegele der Senat „den stadtentwicklungspolitischen Abschwung unserer Stadt“. Der Mietendeckel sei kein Ausweg für den angespannten Wohnungsmarkt.
Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) sprachen von einer „schweren Hypothek für den Wirtschaftsstandort Berlin“. Der Mietendeckel werde für die Bauwirtschaft wie eine Konjunkturbremse wirken, außerdem könnten Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Nicht zuletzt gebe es Zweifel, ob der Mietendeckel mit dem Grundgesetz vereinbar sei. (afp)
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