Berliner Finanzamt erkennt Petitionsplattform Change.org Gemeinnützigkeit ab
Das Berliner Finanzamt hat der Petitionsplattform Change.org die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Behörde habe den Verein bereits am 24. Februar über die Aberkennung informiert, teilte Change.org am Donnerstag in Berlin mit.
„Wir wollen als Verein weiterhin Menschen unterstützen, die Welt im positiven Sinne zu verändern, unabhängig von ihrem Einkommen und unabhängig vom Adressaten“, erklärte der Change.org-Vorsitzende Gregor Hackmack. Gemeinsam mit anderen Vereinsvertretern legte er Einspruch gegen die Entscheidung ein.
Lau Change.org begründete das Finanzamt seine Entscheidung damit, dass Petitionsplattformen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie ausschließlich Petitionen an staatliche Stellen zulassen. Petitionen müssten hingegen gelöscht oder mit einer Gebühr belegt werden, wenn sie sich an nichtstaatliche Akteure wie beispielsweise Unternehmen richteten.
„Wir teilen die Rechtsauffassung der Berliner Finanzverwaltung nicht, dass Petitionen an nichtstaatliche Akteure nicht gemeinnützig sind“, erklärte Hackmack weiter. „Wir weigern uns, Petitionen an Konzerne zu löschen oder mit einer Gebühr zu belegen.“ Solche Gebühren könnten Menschen davon abhalten sich zu engagieren, warnte Hackmack.
Auch die Juristin und Expertin für Gemeinnützigkeitsrecht bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Vivian Kube kritisierte die Entscheidung des Finanzamts. „Die Finanzverwaltung zeigt ein völlig überholtes Verständnis davon, wie Demokratie funktioniert und was gemeinnützig ist“, erklärte sie.
Für die Gemeinnützigkeit einer Organisation sei nicht entscheidend, ob sich eine Petition an eine private oder öffentliche Stelle richte. Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen demnach auch politische Aktivitäten, die auf nichtstaatliche Akteure abzielen.
Im Januar 2021 hatte der Bundesfinanzhof in München in einem ähnlichen Fall eine Entscheidung des Finanzgerichts Kassel bestätigt, wonach die globalisierungskritische Organisation Attac nicht gemeinnützig sei. Die Organisation betreibe eine „Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung“, hieß es damals. Dies sei vom Begriff der politischen Bildung nicht gedeckt. Attac kündigte Verfassungsbeschwerde an. (afp)
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