Berliner Doktorandin gewinnt Gerichtsverfahren gegen Trans-Aktivisten

Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht und ihr Anwalt haben vor Gericht einen Sieg gegen Trans-Aktivisten errungen. Diese hatten bezüglich eines von ihr geplanten Vortrages behauptet, sie leugne die Verbrechen des Nationalsozialismus.
Hat aufgrund möglicher Proteste von Trans-Aktivisten den Vortrag einer Biologin abgesagt: die Humboldt-Universität Berlin
Die Humboldt-Universität zu Berlin ist eine der ältesten Universitäten Berlins.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Epoch Times6. September 2022

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Die 32-jährige Berliner Biologin Marie-Luise Vollbrecht hat vor Gericht einen Sieg gegen Trans-Aktivisten errungen. Antragsgegner in dem vor der Pressekammer des Landgerichts Köln gewonnenen Rechtsstreits war die „dgti – Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität“, ein Verein, der einen Twitter-Account mit demselben Namen betreibt.

In dem sozialen Netzwerk hätten die Trans-Aktivisten behauptet, Vollbrecht leugne oder relativiere Verbrechen des Nationalsozialismus. Sie seien massiv angefeindet worden. Der Titel des Vortrags allein habe ihnen gereicht, um ihn als transfeindlich zu identifizieren, schreibt die NZZ. Um gegen die Anfeindungen juristisch vorgehen zu können, hat die Biologin eine Crowdfunding-Kampagne gestartet.

An der Humboldt-Universität zu Berlin schreibt die Doktorandin momentan ihre Dissertation über ein meeresbiologisches Thema. Im Rahmen der „Langen Nacht der Wissenschaften“ hatte sie am 2. Juli einen Vortrag mit dem Titel: „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“, halten wollen.

#MarieLeugnetNSVerbrechen

Die Universität habe den Vortrag jedoch abgesagt, nachdem sie gehört hatte, dass es Proteste dagegen geben solle. Am 14. Juli hat er dann letztendlich doch noch stattgefunden.

In den sozialen Netzwerken sei die Hauptgegenspielerin von Vollbrecht eine „medizinsoziologisch forschende Person der Uni Genf“ mit dem Namen Dana Mahr gewesen. Mahr habe ebenfalls angefangen, Spenden für einen Rechtsbeistand zu sammeln. Auf Twitter würde man ihr anlasten, den Hashtag #MarieLeugnetNSVerbrechen geschaffen zu haben.

Dieser sei von vielen weiteren Personen verwendet worden, die nun alle potenziell Unterlassungsansprüchen ausgesetzt seien, so NZZ weiter. Der Hashtag würde Vollbrecht laut dem aktuellen Gerichtsbeschluss in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen.

Ob auch noch gegen Mahr vorgegangen werde, wolle Vollbrechts Anwalt Ralf Höcker aber erst mit seiner Mandantin besprechen. Man wolle mit dem eingesammelten Geld sorgfältig haushalten.

„Bundesverband Trans*“ wird aus Steuermitteln finanziert

Laut Anwalt Höcker habe man zuerst einmal die Transverbände angreifen wollen. Einer von ihnen, der „Bundesverband Trans*“ hätte kürzlich angekündigt, gegen Vollbrecht zu klagen.

Mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin hätte er feststellen lassen wollen, dass Vollbrecht keinen Unterlassungsanspruch habe, weil ihr Persönlichkeitsrecht durch den Bundesverband Trans* gar nicht verletzt worden sei. Eingegangen sei bis jetzt aber noch nichts, so Höcker.

Der Bundesverband Trans* e.V. wird überwiegend vom Bundesfamilienministerium, also aus Steuermitteln finanziert. Marie-Luise Vollbrecht müsse dagegen das Geld für juristischen Rechtsbeistand privat auftreiben, so der Anwalt weiter.

Laut NZZ führe Vollbrecht zwei Twitter Accounts: Unter ihrem Namen einen etwas „Sachlicheren“ und unter „Frau Summer“ einen „schärferen“, der nicht öffentlich einsehbar ist. Die ganze „aufgeregte und faktenarme“ Debatte in den sozialen Netzwerken ließe sich kaum zusammenfassen, schreibt das Blatt. (il)



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