Berlin stoppt „Ausführung aus sozialen Gründen“ für Gefängnisinsassen
Nach der Flucht eines wegen Vergewaltigung verurteilten Manns in Sicherungsverwahrung wird die sogenannte soziale Ausführung von Gefangenen in Berlin vorerst gestoppt. Das kündigte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Mittwoch in der Bundeshauptstadt an.
Ein 57-Jährige war am Samstag bei einem begleiteten Besuch seiner Mutter im Stadtteil Neukölln geflohen. Von ihm fehlt bislang jede Spur.
Toilettengang spontan zur Flucht genutzt
Der Mann habe die Toilette aufgesucht und offenbar einen unbeobachteten Augenblick genutzt, um diese zu verlassen und durch die Wohnungstür zu verschwinden, sagte Badenberg. Sie gehe davon aus, dass der Mann sich spontan zur Flucht entschieden habe.
Er sei bereits 42 Mal zu Ausführungen aus sozialen Gründen begleitet worden. Diese seien alle ohne Beanstandung abgelaufen.
Der Mann ist wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt und seit 2015 in Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht.
Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, um die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Nach ihrer Haftstrafe kommen sie dann nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder Abteilung.
Vorheriger Fluchtversuch eines anderen am 20. Juni
Bereits am 20. Juni floh ein Gefangener in Berlin bei einem Ausgang. Der wegen zweifachen Mordes Verurteilte kehrte von seinem ersten unbegleiteten Ausgang nicht in die JVA Tegel zurück. Auch in diesem Fall gehe sie von einer spontanen Entscheidung aus, sagte Badenberg am Mittwoch.
Er sei zwei Tage später in der Wohnung seines Halbbruders festgenommen worden. Die Lockerungen für den Mann seien inzwischen zurückgenommen worden. (afp)
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