Berlin: Sieben Terroristen sitzen in Gefängnissen der Hauptstadt
In Berlin sitzen sieben verurteilte Terroristen in Gefängnissen. Darunter befindet sich auch eine Frau, so die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber an die Justizverwaltung.
Als Grund für die Verurteilung der Einzelnen wurde die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angegeben. Mit weiteren Gefangenen aus diesem Umfeld sei zu rechnen, hieß es.
Trennung von verurteilten Terroristen
Eine Zusammenlegung von Terrorverurteilten in einem Spezialgefängnis ist in Berlin nicht geplant. In der Zeit der RAF-Terroristen in Deutschland stellte sich heraus, dass dies zu einer gegenseitigen Bestärkung gewaltbereiter, radikaler Gesinnungen führe. Deswegen fürchtet man ähnliche Effekte bei einer Ballung von Gefangenen mit einer radikal-islamischer Gesinnung.
Es wird deswegen eine dezentrale Unterbringung angestrebt, auch wenn die Gefahr besteht, dass wiederum andere Gefangene radikalisiert werden könnten. Besonders anfällig sind demnach labile oder orientierungslose Täter.
Um einer Radikalisierung vorzubeugen, werden auch Telefonkontakte, Briefe und Besucher von radikalisierten Straftätern kontrolliert.
Es ist ihnen außerdem untersagt sich ohne Aufsicht frei in der Anstalt zu bewegen. Justizbedienstete werden entsprechend ausgebildet um Auffälligkeiten oder Änderungen im Verhalten von Gefangenen feststellen zu können. Dazu erhalten sie Aus- sowie Fortbildung zu islamistischem Terrorismus und zum Umgang mit solchen Verurteilten.
Bislang gebe es keine Hinweise auf Rekrutierungen von Islamisten in Berliner Gefängnissen, so Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.
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