Berlin: Raubüberfälle auf Supermärkte kein Einzelfall
Der Supermarkt-Überfall in Berlin, der durch eine couragierte Kassiererin vereitelt wurde, sorgte für Schlagzeilen. Die 67-jährige Kassiererin verweigerte, obwohl ihr einer der Täter eine Schusswaffe vorhielt, die Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse.
Nach Einschätzung der Polizei war dies äußerst riskant: „Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang“, so die Berliner Polizei auf Anfrage der Epoch Times.
Dabei stellen Überfälle auf Lebensmittelgeschäfte in der Hauptstadt keine Seltenheit dar. Im Jahr 2022 fand im Schnitt alle sechs Tage einer statt. Seitdem ist die Zahl der registrierten Supermarkt- oder Discounterüberfälle leicht gesunken. 2023 waren es 45 von der Polizei aufgenommene Fälle, und im ersten Halbjahr 2024 sind 20 Überfälle bekannt geworden.
Oftmals wird für den Raub eine Schusswaffe oder ein Messer als Drohmittel eingesetzt. Im Jahr 2022 wurde in 22 Fällen ein Messer und zwölfmal eine Schusswaffe verwendet. In einem Fall wurde auch geschossen. Ein Jahr später kam 18-mal ein Messer zum Einsatz und siebenmal eine Schusswaffe. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es schließlich sechs Messer und vier Schusswaffen, die zur Drohung genutzt wurden.
In einigen Fällen wurden auch andere Gegenstände als Tatmittel verwendet, beispielsweise verschiedene Werkzeuge oder Reizstoffsprühgeräte, erklärt die Berliner Polizei.
Dies zeigte auch der aktuelle Fall mit der mutigen Kassiererin in Berlin-Britz. Hier kamen neben einer Schusswaffe auch noch eine Eisenstange und ein Pfefferspray zum Einsatz.
Polizei gibt Supermärkten Sicherheitshinweise
Die Sicherheit in den berlinweit rund 1.078 Supermärkten und Discountern für Mitarbeiter und Kunden sollte dementsprechend hochgeschrieben werden.
Die Berliner Polizei rät den Lebensmittelgeschäften daher:
- Einsatz von Videosicherheitssystemen
- Personalzugänge mit einer von innen schaltbaren Außenbeleuchtung versehen. Die Beleuchtung sollte den Bereich möglichst nach dem Verlassen des Betriebsgeländes noch für weitere 10 Minuten ausleuchten.
- Räume für die Geldbearbeitung im Geschäft sollten von Unbefugten nicht betreten und eingesehen werden können.
- Türen sollten nur mithilfe eines Schlüssels zu öffnen und selbstschließend sein (z. B. Türschließer). Der Bereich vor der Tür sollte von innen nach außen einsehbar sein (z. B. Weitwinkelspion).
- Die vorhandenen Fenster sollten einen Sichtschutz vorweisen, um den Einblick in die Räume und mögliche Beobachtung von Arbeitsabläufen einzuschränken.
- Es sollte Alarmierungsmöglichkeiten zu externen hilfeleistenden Stellen schaffen (z. B. Telefon im Raum, interne Rufanlage oder Überfallmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle oder die Polizei) geben.
Grundsätzlich sollte es dem Verkaufspersonal nur möglich sein, geringe Einnahmen bei einem Überfall herauszugeben, empfiehlt die Polizei. Ferner sollten Einnahmen häufig und unregelmäßig außerhalb der Kassen gesichert und dazu Zeitverschlussbehältnisse genutzt werden. Sie öffnen sich unabhängig vom Verkaufspersonal nur zu bestimmten Zeiten und erschweren somit den Raub.
Hinweisschilder und Aufkleber, die aussagen, dass das Bargeld so gesichert ist und das Personal nicht auf Bargeldbestände zugreifen kann, sollten sichtbar im Kassenbereich angebracht werden. Sie können bei den Berufsgenossenschaften erworben werden.
Auch sollten im Falle eines Raubüberfalls die Täter ernst genommen und keine Gegenwehr geleistet werden, empfiehlt die Berliner Polizei. Eine schnelle Übermittlung einer Täterbeschreibung und die Fluchtrichtung an die Polizei bereits während des Notrufs ermöglichen die zeitnahe Einleitung einer Suchaktion nach dem Täter.
Die Täter vom beschriebenen Supermarkt-Überfall am Buckower Damm in Berlin-Britz sind weiter trotz des sofortigen Einsatzes eines Polizeihubschraubers flüchtig. Die Polizeiermittlungen laufen.
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