Berlin: Protestaktion an der Siegessäule kostet Greenpeace über 14.000 Euro
14.019,75 Euro werden Greenpeace für ihre Protestaktion im Juni am Großen Stern in Berlin durch die Stadt in Rechnung gestellt. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Oliver Friederici hervor. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) schätzen den Schaden auf 15.000 Euro.
Die Berliner Stadtreinigung musste damals mit schwerem Gerät stundenlang die Fahrbahn um die Siegessäule säubern. Anlass der Greenpeace-Aktion war das erste Treffen der Kohlekommission der Bundesregierung in Berlin, das die Aktivisten nutzen wollten, um gegen den verzögerten Kohleausstieg Deutschlands zu protestieren. Dazu wurden mehrere Tausend Liter gelber Farbe auf die Fahrbahn gebracht, was von oben gesehen eine Sonne entstehen ließ – ein Aufruf mehr Sonnenenergie zu nutzen.
Doch so klar die Botschaft auch war, so deutlich war auch das Eingreifen der Polizei, die die Aktion stoppte. Denn die Farbe stellte ein Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer dar. Zudem beschwerten sich Verkehrsteilnehmer über verunreinigte Fahrzeuge und Umweltschützer sorgten sich, dass die Farbe, die durch Greenpeace als unbedenklich deklariert wurde, schädlich für Pflanzen, Böden oder Tiere sein könnte.
22 Anzeigen gegen Greenpeace noch anhängig
Die Antwort des Senats ergab nun, dass tatsächlich noch Ermittlungen gegen Greenpeace laufen, da möglicherweise das Pigment Spinellgelb in der Farbe enthalten war, das laut Sicherheitsdatenblättern nicht ins Erdreich, die Kanalisation und Gewässer gelangen sollte.
Das die Kosten für Greenpeace noch weiter steigen könnten, ist nicht auszuschließen – denn es sind noch 22 Anzeigen anhängig. Allein zehn beziehen sich dabei auf den Verdacht der Sachbeschädigung und neun auf den Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Dazu kommt eine Anzeigen wegen möglichen Verstoßes der Gewässerverunreinigung, eine wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und eine die sich auf einen möglichen Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz bezieht. (er)
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