Berlin, Paris, Rom und Madrid für gemeinsame EU-Asylreform
Deutschland pocht bei der EU-Asylreform zusammen mit Frankreich, Italien und Spanien auf die Umverteilung von Asylbewerbern in Europa – allerdings mit Ausnahmen.
Die geplante Reform müsse einen verbindlichen Mechanismus für die faire Verteilung der Menschen nach bestimmten Kriterien beinhalten – insbesondere dann, wenn ein Land unter besonderem Druck stehe, heißt es in einem gemeinsamen Brief der vier Innenminister an die zuständigen EU-Kommissare.
Andere Formen der Solidarität müssten gut begründet sein und die Ausnahme bleiben, schreiben Bundesinnenminister Horst Seehofer und seine Kollegen. Dies könnte etwa finanzielle Unterstützung bei der Versorgung von Asylbewerbern sein. Damit stellen die vier bevölkerungsreichsten EU-Staaten Ländern wie Ungarn, Österreich und Polen, die keine Migranten aufnehmen wollen, einen Kompromiss in Aussicht.
Dublin-System belastet die Länder an den EU-Außengrenzen
„Die Europäische Union braucht ein faires, effizientes, widerstandsfähiges und vor allem funktionierendes Gemeinsames Asylsystem, um Migration zu bewältigen und zu steuern“, schreiben Seehofer und seine Kollegen in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichtete das Magazin „Politico“.
Visegrad-Staaten wollen sich Souveränität über Zuzug nicht nehmen lassen
Die Reform der Asyl- und Migrationspolitik kommt in der EU seit Jahren kaum voran. Vor allem die Frage der Umverteilung ist umstritten. Nach dem bislang geltenden Dublin-System ist meist jener EU-Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Deshalb sind Staaten an den Außengrenzen wie Griechenland, Italien und Spanien besonders belastet. Sie fordern von anderen Staaten mehr Unterstützung. Ungarn, Polen, Österreich und andere lehnen eine verpflichtende Aufnahme von Migranten allerdings ab – sind aber bereit, anderweitig zu helfen.
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen versprach vor Beginn ihrer Amtszeit im Dezember 2019 deshalb einen Neustart der europäischen Asylpolitik. Die Kommission arbeitet an einem Konzept, lässt derzeit allerdings offen, wann es präsentiert werden soll. Wegen der Corona-Krise kommt es zu Verzögerungen.
Dublin- und Schengen-Abkommen unvereinbar bei Asylpolitik
Das zweiseitige Schreiben von Deutschland und den anderen Staaten ist auf den 9. April datiert. Es lässt viele Details offen – etwa die Frage, nach welchem System Menschen auf die EU-Staaten verteilt werden sollten. Dennoch ist es als Appell dafür zu verstehen, die Reform voranzutreiben. Mit Italien und Spanien haben sich zudem zwei Länder beteiligt, in denen die Migranten in der Regeln ankommen. Deutschland und Frankreich sind besonders von der sogenannten Sekundärmigration – also der unkontrollierten Weiterreise von Asylbewerbern von einem EU-Land ins nächste – betroffen.
Viele Punkte ähneln den Vorstellungen der Bundesregierung. Sekundärmigration soll eingedämmt werden. An den EU-Außengrenzen soll es eine Vorprüfung der Asylbewerber geben. Zudem wird – auch hier ohne Details – ein Mechanismus für die Seenotrettung gefordert. Italien und Malta hatten jüngst erklärt, dass sie wegen der Coronavirus-Pandemie keine aus Seenot geretteten Migranten an Land lassen könnten.
Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte am Freitag den Eingang des Schreibens. Da die Arbeit an dem neuen „Migrationspakt“ noch andauere, wollte er den Inhalt jedoch nicht kommentieren. Die Behörde werde die Vorschläge von Deutschland und den anderen Länder jedoch berücksichtigen. (dpa)
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