Charterflug mit Afghanen an Bord gelandet – Bundespolizei stoppte einige noch in Islamabad

Ein weiteres von der deutschen Regierung gechartertes Flugzeug brachte Afghanen aus Aufnahmeprogrammen von Pakistan nach Berlin. Doch nicht alle ursprünglich eingeplanten Personen waren an Bord der Boeing 737. Die Bundespolizei hatte kurzfristig Bedenken an einigen der Passagiere.
Es ist bereits der zweite Charterflug für Afghaninnen und Afghanen, die von Islamabad nach Deutschland gebracht werden.
5. März 2025: Ein Charterflug mit Afghanen aus Pakistan ist in Berlin gelandet. Es ist bereits der zweite Flug dieser Art innerhalb von zwei Wochen.Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Von 5. März 2025

Am Mittwoch, 5. März, ist ein weiterer Charterflug mit Afghanen in Berlin angekommen. Sie wurden direkt aus Pakistan, dem Nachbarland des Taliban-Staates, abgeholt.

Im Vorfeld des Fluges hatte es Aufregung in den deutschen Medien gegeben, wegen angeblich zweifelhafter Identitäten unter den zu diesem Zeitpunkt angenommenen 157 Passagieren. Außerdem wurde kritisiert, dass statt der hauptsächlich im Flug erwarteten sogenannte „Ortskräfte“ nur zwei solche sitzen sollten, plus 13 ihrer Familienmitglieder.

Epoch Times fragte beim Auswärtigen Amt nach, um mehr über die Besonderheiten der beförderten Passagiere und die im Vorfeld veranschlagten und anschließenden Sicherheitsvorkehrungen zu erfahren.

Einreise einer „Ortskraft“ mit Angehörigen verweigert

Nach all der Aufregung im Vorfeld landete die Boeing 737 aus Islamabad am Vormittag auf dem Rollfeld des BER-Flughafens in der Bundeshauptstadt. An Bord waren allerdings nicht, wie erwartet, 157 afghanische Passagiere, sondern nur noch 132, darunter, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, 57 Minderjährige.

Angaben des Innenministeriums zufolge wurde 25 ursprünglich für den Flug vorgesehenen Afghanen der Zutritt zum Flugzeug verwehrt. Die Bundespolizei hatte auf „mögliche Unstimmigkeiten bei den Dokumenten“ hingewiesen, was eine erneute Überprüfung der Personalien bedingte.

Das Auswärtige Amt bestätigte gegenüber Epoch Times die Einhaltung umfassender Sicherheitsprüfungen. So werde die „Identität sowie das Vorliegen eines visierfähigen Dokuments“ in einem im Vorfeld durchgeführten Verfahren „eingehend und sorgfältig“ geprüft – und zwar unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Stellen. Man legte Wert auf die Betonung eines engen Informationsaustausches und erklärte, dass eine „erneute Kontrolle der Dokumente, Ausweispapiere“ sowie der Identität der Personen durch die Dokumentenprüfer der Bundespolizei noch kurz vor Boarding des Flugzeugs erfolge.

Offenbar kam es während dieser kurzfristigen Überprüfung zu den Bedenken der Bundespolizei, die schließlich zum Startverbot für einige Passagiere führten.

Zweiter Flug innerhalb von zwei Wochen

Der Flug war der zweite Afghanen-Flug aus der pakistanischen Hauptstadt innerhalb von zwei Wochen. Bereits am 25. März wurden 155 Afghanen nach Berlin ausgeflogen. Das Auswärtige Amt teilte unserer Redaktion dazu mit, dass die „Ausreiseverfahren in den anderen Aufnahmelinien für Ortskräfte und besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen“ weiterlaufen und teils noch von der vorherigen Bundesregierung genehmigt worden waren.

Der Charterflug aus Islamabad am 25. März war ein solcher.

Generell würden in jedem Charterflug Menschen aus allen Aufnahmeprogrammen sitzen, alle „besonders gefährdete Personen aus Afghanistan, wie aus dem Ortskräfteverfahren oder dem Bundesaufnahmeprogramm“.

Der dpa zufolge sollen sich auch in diesem Flug fünf frühere „Ortskräfte“ deutscher Institutionen nebst Familie befunden haben sowie Menschen von einer sogenannten Menschenrechtsliste und aus einem Überbrückungsprogramm.

Das Auswärtige Amt hielt sich zu Fragen unserer Redaktion zum Verbleib der eingeflogenen Afghanen in Deutschland zurück und verwies auf das Bundesinnenministerium.

Bundesregierung: Keine neuen Zusagen

Wie die Bundesregierung auch mitgeteilt habe, würden nunmehr keine neuen Zusagen für Aufnahmen nach Deutschland erteilt werden. Dies steht augenscheinlich im Einklang mit den Forderungen dieser Tage aus der Union, die Aufnahmeprogramme zu beenden.

Allerdings erfuhr die Epoch Times aus dem Auswärtigen Amt, dass bereits erteilte „Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“ rechtlich verbindlich seien. „Die Bundesregierung ermöglicht daher allen Personen, denen ein Aufnahmebescheid erteilt wurde und die weiter einen Ausreisewunsch besitzen, das Ausreiseverfahren.“

Sicherheit „oberste Priorität“

Das Auswärtige Amt versicherte jedoch: „Sicherheit hat bei den Aufnahmeverfahren, wie in allen Visaverfahren, oberste Priorität.“ Alle Aufnahmezusagen stünden daher unter dem Vorbehalt, „dass sich im weiteren Verfahren keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse ergeben“.

Auch sei es Bedingung, dass alle einreisenden Afghanen aus den Aufnahmeprogrammen „ein mehrstufiges Verfahren“ durchlaufen und das Visumverfahren erfolgreich beenden.

Dieses mehrstufige Verfahren stelle sicher, dass die Identität der Afghanen noch vor der Einreise geklärt wird. Die Sicherheitsbehörden seien dabei an mehreren Stellen beteiligt, „zum Beispiel auch durch die Dokumentenprüfung der Bundespolizei“.

Genau diese war es dann offensichtlich, die im Flug am Mittwoch einige Afghanen noch kurz vor dem Abflug stoppte.



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