Berlin: Auf den Spuren des Mörders von Melanie Rehberger – Erweiterte DNA-Analyse immer noch nicht erlaubt
Nach einem Zeugenaufruf der Polizei und der Veröffentlichung von Fotos, u. a. vom Opfer selbst und einer Kappe, die der Täter am Tatort verlor, gingen bereits 15 Hinweise bei den Behörden ein. Laut „Berliner Kurier“ sollen in den kommenden Tagen offenbar spezielle Spürhunde, Mantrailer, eingesetzt werden, die selbst nach Wochen noch Spuren des Täters aufnehmen können.
Anhand der Spurenlage muss davon ausgegangen werden, dass der Täter im Zuge der Tat Kratzspuren an den Armen, am ehesten im Bereich der Unterarme, davongetragen hat.“
Damit wurde klar, dass die Polizei die DNA des Täters hat, zusätzlich auch durch den Fund der Kappe des Täters. Doch inwieweit kann die Polizei aus diesen Spuren schöpfen? Es gibt gesetzliche Grenzen. Doch dazu gibt es derzeit einen Gesetzesantrag auf Ausweitung der Möglichkeiten aus den Ländern Baden-Württemberg und Bayern (siehe unten).
Schweigende Ermittler, gesicherte DNA
Über die Art und Weise des Todes der jungen Frau schweigen die Ermittler, Täterwissen. Auch ob die 30-Jährige zuvor möglicherweise Opfer eines Sexualverbrechens geworden war, ist noch unklar, angeblich, so „Focus“.
Am Mittwoch hieß es dazu, dass es dafür bislang keine eindeutigen Hinweise gebe. Allerdings wurden an der Leiche fremde Textilfasern gefunden, auch konnte DNA gesichert werden.
„Der große Vorteil der DNA-Analyse ist, dass die DNA immer zu einer ganz bestimmten Person gehört“, versicherte Matthias Karsch, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, gegenüber „Nord24“.
HINWEIS-TELEFON 030 / 4664 – 911555
Im Video: Mordfall Maria, Freiburg. Wie funktioniert die DNA-Analyse?
https://www.youtube.com/watch?v=3lYCLS9BMOw
Am Freitag, 25. Mai, verschwand die 30-jährige Social-Media-Beraterin Melanie R. aus Prenzlauer Berg spurlos. Sie wollte sich nur schnell einen Kaffee im nahen Pankow holen. Dazu nahm sie offenbar eine Abkürzung am Mauerweg entlang. Laut Polizeiangaben wurde die junge Frau zwischen 16 und 19 Uhr ermordet.
Hier wurde sie dann auch am Sonntagvormittag von einem Flaschensammler in einem Gebüsch entdeckt.
Die Tote konnte schnell als eine seit dem 26. Mai als vermisst gemeldete 30-Jährige identifiziert werden, die in der Nähe des Fundortes wohnte. Aufgrund der Auffindesituation der Leiche wird von einem Tötungsdelikt ausgegangen.“
Über weitere Details zu den Todesumständen schweigt die Polizei, aus ermittlungstaktischen Gründen.
Zufälliges Aufeinandertreffen?
Bei Mordermittlern gelte, dass wenn es in den ersten fünf Tagen keinen entscheidenden Hinweis gibt, die Chancen zur Lösung des Falls rapide sinken, berichtet „Focus“. Statistisch gesehen sind 90 Prozent aller Tötungsdelikte private oder geschäftliche Beziehungstaten. Doch im Bekanntenkreis der Frau konnte kein Ermittlungsansatz gefunden werden.
Offenbar gab es also ein zufälliges Aufeinandertreffen von Täter und Opfer.
Der „Bild“ und der „B.Z.“ zufolge werde derzeit ein Exhibitionist als möglicher Tatverdächtiger gesucht. Es läge eine Anzeige vor, dass sich der Mann an dem Bahndamm an der Dolomitenstraße einer Frau gegenüber entblößt und Handlungen an sich vorgenommen habe. Das war allerdings schon im Februar. Einer Polizeisprecherin nach könnten aber noch weitere Frauen von dem Unbekannten belästigt worden sein, die bisher keine Anzeige erstattet hätten.
Neue DNA-Gesetz in den Startlöchern
Das derzeit erfolgreichste kriminalistische Identifizierungsinstrument der Polizei ist der DNA-Test. Aber was kann oder besser darf die Polizei laut Gesetz aus der DNA herauslesen?
Auf der Suche nach Hussein K., afghanischer Flüchtling, der die Freiburger Medizinstudentin Maria L. (19) am 16. Oktober 2016 vergewaltigt und ermordet hatte, wurden auch DNA-Spuren des Täters an der Leiche des Mädchens gefunden.
Damals fragte die EPOCH TIMES beim Bundeskriminalamt nach, was geht und was erlaubt ist:
Für die polizeiliche DNA-Analyse in Deutschland werden ausschließlich Abschnitte aus den nicht codierenden Bereichen herangezogen. Diese Beschränkung stellt sicher, dass keine Informationen über die Eigenschaften, die Persönlichkeit oder das Aussehen des Spurenverursachers erhoben werden.“
(Jennifer Kailing, Sprecherin BKA Wiesbaden)
Im Mordfall Maria wurde dem Täter ein 18,5 Zentimeter langes auffällig blondiertes Haar vom Tatort zum Verhängnis. Dann wurde er auf einem Überwachungsvideo der Stadtbahn entdeckt. Die Nadel im Heuhaufen ward gefunden, durch eine Kombination aus akribischer Polizeiarbeit und einer riesen Portion Glück. Hussein K. wurde am 2. Dezember 2016 verhaftet.
Schon vor dessen Ergreifung forderte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) mehr Möglichkeiten zur DNA-Auswertung und kündigte eine Initiative an.
Bundesrat blockt noch
Im Februar 2017 reichte das Land Baden-Württemberg einen Gesetzesentwurf beim Bundesrat ein: „Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material“ (PDF). Von dort wurde der Entwurf dem Bundestag noch in der letzten Legislaturperiode vorgelegt und angenommen. Unter anderem soll der Paragraph 81e der Strafprozessordnung in Absatz 2 um Folgendes ergänzt werden:
Ist unbekannt, von welcher Person das Spurenmaterial stammt, dürfen auch Feststellungen über das Geschlecht, die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter der Person getroffen werden.“
Dies würde zum Beispiel bedeuten, dass anhand der genetischen Informationen die Augenfarben blau oder braun zu 90 – 95 Prozent, die Haarfarben rot, blond, braun und schwarz zu 75 – 90 Prozent und helle oder dunkle Hauttypen zu 98 Prozent ermittelt werden könnten, heißt es dazu in dem Gesetzentwurf.
Bayern ging einen Schritt weiter: Am 31. März 2017 brachte das Bundesland in die Bundesratssitzung ebenfalls einen derartigen Antrag ein, erweitert um die Feststellung der „biogeographischen Herkunft“ (siehe PDF). In dieser Bundesratssitzung beendete CDU-Minister Wolf seine Ausführungen hinsichtlich der Gesetzesänderung mit den Worten:
Nach langen Debatten und aufschlussreichen Symposien gibt es für mich keinen Grund mehr, warum wir als Bundesrat mit unserer Entscheidung länger zuwarten sollten. Es ist an der Zeit, eine Entscheidung zu treffen und den Gesetzentwurf auf den Weg in Richtung Bundesregierung und Bundestag zu bringen.“
(Guido Wolf, Minister, Bundesratssitzung vom 31.03.2017, 184/B, PDF)
Doch nur eine Minderheit wollte dem Antrag an diesem Tag per Handzeichen zustimmen.
Wartestellung im Koalitionsvertrag
Nach der Bundestagswahl im September 2017 wurde dies auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen:
Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81 e StPO).“
In der Plenarsitzung vom 25. April erklärte Innen- und Europaminister Guido Wolf im Landtag Baden-Württemberg:
Die Regelungen der Strafprozessordnung zur Untersuchung von DNA-Spuren sind nicht mehr zeitgemäß. Auf unsere Initiative hin hat das inzwischen auch die Bundespolitik erkannt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Vorstoß zu einer Änderung der Strafprozessordnung führen wird.“
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