Bericht: Zutritt zu Lebensmittelgeschäften ab Herbst nur noch auf Basis der 3G-Regel möglich

Für die kommenden Herbst- und Wintermonate soll der Zutritt zu Innenräumen nach den 3G-Regeln reguliert werden. Beim Einkaufen könnte das für die Bürger eine erhebliche Umstellung bedeuten.
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Lange Warteschlangen vor den Geschäftern sind auch diesen Herbst/Winter wieder möglich.Foto: Matthew Horwood/Getty Images
Epoch Times8. August 2021

Wer ab Herbst in einem Supermarkt einkaufen möchte, muss sich nach der 3G-Regel ausweisen können, schreibt „Focus“-Online. Impfbescheinigungen, Genesungsnachweise, Schnelltests als auch die entsprechenden Apps werden demnach eine wichtige Rolle im Alltagsleben einnehmen.

Dem Bericht zufolge müssen Geimpfte ab Herbst eine Impfbescheinigung oder den gelben Impfpass zum Einkauf mitbringen. 14 Tage nach der einmalig verabreichten Impfdosis von Johnson & Johnson oder nach der zweiten Impfung anderer Impfstoffhersteller gilt man als „vollständig geimpft“.

Die einfachste Form, Zutritt zu einem Einkaufszentrum oder Supermarkt zu erhalten, wird künftig das Mitbringen einer Impfbescheinigung in digitaler Form sein. Das ist möglich mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App am Mobiltelefon, von der vor Betreten des Ladens der QR-Code abgescannt wird. Wer keine Impfbescheinigung in digitaler Form hat, kann sich einen QR-Code bei der Apotheke oder beim Hausarzt erstellen lassen.

Genesene Bundesbürger, die bereits einmal an Corona erkrankt und wieder gesund geworden sind, benötigen aus Sicht der Bundesregierung nur eine Impfung und gelten damit als „vollständig geimpft“.

Wer nicht geimpft ist, muss laut „Focus“ wie folgt vorgehen: Wenn ein positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, gilt der Betroffene als genesen. Der Hausarzt oder das Labor kann daraufhin einen Nachweis ausstellen, auf dem der Name der getesteten Person, das Datum des Testergebnisses und das Testverfahren des Labors deutlich zu erkennen sind. In der Apotheke kann dieser Nachweis „digitalisiert“ werden, sodass dieser in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App hinterlegt werden kann. Der dabei generierte QR-Code ist sechs Monate nach der positiven Testung gültig.

Übrig bleiben diejenigen, die keinen positiven PCR-Test haben und nicht geimpft worden sind. Sie müssen dem Bericht zufolge vor dem Einkauf einen Antigen-Schnelltest machen und das negative Resultat vorweisen. Auch die Schnelltests können digital in den bereits erwähnten Applikationen hinterlegt werden. Schnelltests können bei Testzentren, beim Arzt oder in der Apotheke gemacht werden und sind künftig mit einigen wenigen Ausnahmen kostenpflichtig.

Beim Einkauf mit Wartezeiten rechnen

Das Ausstellen von QR-Codes bei Apotheken als auch die gründliche Kontrolle der Nachweise beim Einkaufen werden Zeit erfordern. Laut „Focus“ könnte es zu Schlangenbildungen vor den Geschäften kommen. Je nachdem in welcher Form das Geschäft die Kontrollen durchführen kann.

Digitale Lösungen sind die einfachsten, schreibt das Blatt. Denn bei dieser Form muss nur der QR-Code abgelesen werden. Danach zeigt eine Ampel an, ob der Zutritt zum Geschäft gewährt wird. Die Mitarbeiter sehen am Bildschirm, ob die Daten in Ordnung sind.

Für manuell durchgeführte Überprüfungen wird der Einzelhandel Sicherheitspersonal oder zusätzliche Mitarbeiter des Betriebs zur Verfügung stellen müssen, heißt es weiter. Demnach sind weder der Einzelhandel noch andere betroffene Geschäfte von den zu erwartenden Kontrollen begeistert. Wartezeiten schrecken Kunden oft ab. Geschäftsbetreiber erwarten Verluste in Millionenhöhe.

Das Prozedere kann den Druck auf Ungeimpfte und Impfskeptiker weiter erhöhen. Aktuell sind die Impfstoffe nur bedingt zugelassen – also Notfallzulassungen. Auch ist der Nachweis einer eindeutigen Wirksamkeit noch nicht erbracht. Über die Langzeitfolgen der Impfstoffe ist ebenfalls noch nichts bekannt. (nw)



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