Vom Bund empfohlene Masken-Aufbereitung tötet Coronavirus nicht ab
Das Coronavirus wird laut einem Medienbericht durch das vom Bund empfohlene Aufbereitungsverfahren von Atemschutzmasken nicht vollständig abgetötet. Das berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ am Dienstag unter Berufung auf ein Papier des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Darin heißt es demnach, dass das bisherige von der Bundesregierung befürwortete Aufbereitungsverfahren „nicht ausreicht, um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen.“
Damit könne dieses Verfahren nicht mehr für die Dekontamination von Masken empfohlen werden, heißt es demnach in dem Papier. Das BfArM fordert deshalb, das aktuelle Aufbereitungsverfahren unverzüglich zu beenden. Das Schreiben datiert laut „Frontal 21“ vom 24. April und ist an das übergeordnete Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Trotzdem sei das Aufbereitungsverfahren per Trockenhitze bei 70 Grad immer noch erlaubt, berichtete das ZDF-Magazin. Auf Nachfrage äußerten sich die zuständigen Ministerien nicht zu dem umstrittenen Verfahren.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium hatten demnach Anfang April das Verfahren vorgegeben. Zahlreiche Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Pflegeheime und Pflegedienste verwenden Atemschutzmasken seitdem mehrmals, nachdem sie in dem vorgeschriebenen Verfahren aufbereitet worden sind.
In dem internen Papier des BfArM ist auch von einer möglichen Alternative die Rede: Danach könne im Falle entsprechend positiver Untersuchungsergebnisse voraussichtlich eine thermische Dekontamination bei 90 Grad über 90 Minuten als Ersatzverfahren empfohlen werden. Dazu seien jedoch zunächst weitere Prüfergebnisse abzuwarten. (afp)
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