Steuerzahler werden 2024 entlastet – Sozialabgaben steigen
Viele Steuerzahler werden einem Medienbericht zufolge im kommenden Jahr mehrere hundert Euro mehr zur Verfügung haben. Das berichtete das Düsseldorfer „Handelsblatt“ am Dienstag unter Verweis auf Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg.
Grund sei unter anderem die Veränderung des Einkommensteuertarifs. Für die Berechnungen seien sämtliche Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben zum 1. Januar 2024 berücksichtigt worden.
Single und Familien: ab 170 Euro mehr Geld
Laut „Handelsblatt“ hat ein Single mit einem Einkommen von 3.000 Euro im Monat im Jahr 2024 insgesamt 172 Euro mehr zur Verfügung. Wer als Single 5.000 Euro monatlich verdient, hat 292 Euro mehr Geld.
Deutlich höher fällt die Entlastung demnach für eine Familie mit zwei Kindern aus. Wenn der eine Partner 2.500 und der zweite 40.00 Euro im Monat verdient, betrage die Entlastung 508 Euro. Spitzenverdiener-Familien mit einem Einkommen von 16.000 Euro haben 1.600 Euro mehr zur Verfügung.
„Die Veränderung des Einkommensteuertarifs für 2024 führt zu deutlich spürbaren Entlastungen“, sagte Hechtner dem „Handelsblatt“.
Sozialabgaben steigen – besonders bei Kinderlosen
Die Entlastungen würden sogar noch deutlich höher ausfallen, wenn nicht zugleich höhere Sozialabgaben die Beitragszahler belasten würden. Denn ein „ein nicht unwesentlicher Teil“ der Entlastungen werde durch gestiegene Sozialabgaben „wieder aufgezehrt“, betonte Hechtner.
Betroffen von höheren Sozialabgaben seien insbesondere kinderlose Steuerpflichtige. So beträgt laut Hechtner im nächsten Jahr die Mehrbelastung für einen Single bei den Sozialabgaben in der Spitze 722 Euro. Eine Gutverdiener-Familie muss im Jahr 2024 in der Spitze 541 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen.
Ein Grund sei, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 für viele Versicherte von 1,6 auf 1,7 Prozent steigt. Für Gutverdiener erhöhen sich zudem die Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Kalte Progression ausgeglichen
Dem gegenüber stehen eine Reihe von Entlastungen im nächsten Jahr. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem Steuerzahler keine Steuern zahlen müssen, von 10.908 auf 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 6.384 Euro erhöht.
Zudem gleicht die Bundesregierung durch eine Verschiebung der Steuertarife die sogenannte kalte Progression aus. Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflationsrate ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht, ohne dass sein Realeinkommen steigt. (afp)
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