Bericht: Schäuble will elektronisches Transparenzregister einführen

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Wolfgang SchäubleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. November 2016

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bis Mitte 2017 ein nationales elektronisches Transparenzregister einführen: Es soll Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten aller deutschen Unternehmen und Trusts enthalten und für jedermann im Internet zugänglich sein. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie hervor, berichtet die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe). „Der Zugang zum Transparenzregister wird grundsätzlich für jedermann öffentlich ausgestaltet“, heißt es darin.

Das Register fungiere als Internet-Portal, auf dem Dokumente aus dem Handelsregister und anderen öffentlich zugänglichen Quellen gebündelt und abrufbar seien. Nur wenn sich ein Firmeneigentümer nicht aus diesen Quellen ableiten lasse, verlangt der Gesetzgeber von ihm künftig die Meldung an das Register. Zur Finanzierung des Registers werden Gebühren von den erfassten Unternehmen erhoben. Betreiber werde der Bundesanzeiger, heißt es im Gesetzentwurf. Wer gegen Geldwäsche-Vorschriften verstößt, soll künftig zudem mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro bestraft werden können. Bisher gilt eine Grenze von 100.000 Euro. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Finanzministerium in die Ressortabstimmung gegeben und soll Ende Januar 2017 vom Kabinett verabschiedet werden. Das Transparenzregister ist Teil des Zehn-Punkte-Aktionsplans, den Schäuble nach der Veröffentlichung der Panama-Papers-Affäre im April aufgestellt hatte. (dts)



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