SPD-Schiedskommission bestätigt Parteiausschluss von Sarrazin
+++ Update 16:20 Uhr +++
Die Schiedskommission der Berliner Landes-SPD hat den Parteiausschluss von Thilo Sarrazin bestätigt. Sarrazins Anwalt Andreas Köhler bestätigte dies am Donnerstag in einer Pressemiteilung. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig – der frühere Berliner Finanzsenator Sarrazin hatte bereits angekündigt, als nächsten Schritt das SPD-Bundesschiedsgericht anzurufen.
Durch Entscheidung der Landesschiedskommission der SPD Berlin vom 22. Januar 2020 wurde die Berufung von Dr. Thilo Sarrazin gegen die Entscheidung der Kreisschiedskommission vom 9. Juli 2019, mit der der Antragsgegner aus der SPD Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen. In einer persönlichen Stellungnahme von Dr. Thilo Sarrazin heißt es:
„In der mündlichen Verhandlung am 10. Januar 2020 vor der Landesschiedskommission Berlin weigerte sich der Vertreter des Parteivorstandes, Generalsekretär Lars Klingbeil erneut – trotz mehrfacher Aufforderung – konkrete Zitate aus „Feindliche Übernahme Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“ zu benennen, und den gegen mich erhobenen Vorwurf des Rassismus zu belegen. Stattdessen erging er sich in allgemeinen Ausführungen zu meiner Person und meinen Publikationen, die ohne konkreten Inhalt und in weiten Teilen verleumderisch waren. Einer Diskussion zu den Inhalten von „Feindliche Übernahme Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“ wich er konsequent aus. Sie fand demzufolge in der mündlichen Verhandlung auch nicht statt.“
Vor der mündlichen Verhandlung bei der Kreisschiedskommission am 9. Juli 2019 hatte der Parteivorstand überraschend 48 Stunden vor dem Vorhandlungstermin ein Gutachten von Yasemin Shooman und Sarah Albrecht vorgelegt, das „antimuslimischen Rassismus“ im Buch „Feindliche Übernahme“ belegen sollte.
Dieses „Gutachten“ sei durch ein von Sarrazin beauftragtes 50-seitiges Gutachten des renommierten Arabisten Prof. Dr. Tilman Nagel umfassend widerlegt worden, heißt es weiter. In diesem Gutachten kam er zum Ergebnis, dass Sarrazins Ausführungen zur Religion des Islams in „Feindliche Übernahme“ frei von Fehlern sind, und er belegte im Detail, dass der erhobene Rassismus-Vorwurf absurd ist.
Weiter erklärt Sararzin, dass der „Vertreter des Parteivorstandes sich weigerte, in der mündlichen Verhandlung am 10. Januar, die Inhalte des Gutachtens von Prof. Dr. Tilman Nagel zu diskutieren. Auch die Mitglieder der Schiedskommission hatten dazu keine Fragen“.
Die zwei Stunden der mündlichen Verhandlung seien demnach verstrichen, „ohne dass inhaltlich über die haltlosen Anwürfe des Parteivorstandes diskutiert wurde, ohne dass das vorgelegte Gutachten von Prof. Dr. Tilman Nagel diskutiert wurde und ohne dass der erhobene Rassismusvorwurf anhand konkreter Zitate belegt wurde“, so Sarrazin.
Seiner Meinung nach ging es „ganz offenbar nicht darum, Wahrheit zu ermitteln, sondern Gesinnung zu bestrafen.“
Dr. Thilo Sarrazin wird binnen 2 Wochen Berufung an die Bundesschiedskommission der SPD einlegen.
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Das Landesschiedsgericht der Berliner SPD hat den umstrittenen islamkritischen Buchautor Thilo Sarrazin offenbar aus der SPD ausgeschlossen. Die Entscheidung sei bereits am Mittwochabend gefallen, berichtet die österreichische Nachrichtenagentur APA unter Berufung auf Parteikreise. Demnach sollen Sarrazins Buch „Feindliche Übernahme“ zum Parteiausschluss geführt haben.
Auch ein Auftritt auf einer Veranstaltung der FPÖ im Europawahlkampf soll eine Rolle gespielt haben. Sarrazin nahm im März 2019 an einem Diskussionsabend der Freiheitlichen Akademie Wien teil. Anwesend war unter anderem der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
Sarrazin erklärt nach Anfrage der Epoch Times, dass weder ihm noch seinem Anwalt eine derartige Entscheidung bekannt seien.
Die Schiedskommission des SPD-Kreisverbands Charlottenburg-Wilmersdorf, wo das Ordnungsverfahren gegen den früheren Berliner Finanzsenator lief, hatte bereits im Juli 2019 entschieden, dass ein Parteiausschluss Sarrazins möglich ist. Dieser hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Das jüngste Parteiordnungsverfahren war bereits das dritte gegen Sarrazin. Es war im Dezember 2018 eingeleitet worden. (dts/afp/nmc)
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