Richter kritisieren Auswärtiges Amt: Umgang der Regierung mit inhaftierten IS-Familien nicht haltbar

Jeder Staat müsse seine eigenen Staatsbürger aufnehmen, urteilt das Oberverwaltungsgericht zum Umgang der Regierung mit im Ausland inhaftierten IS-Familien mit deutschem Pass. In scharfem Ton wird dem Außenministerium empfohlen, sich "mit den hier einschlägigen Grundlagen des Verfassungs- und Völkerrechts" vertraut zu machen. 
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Auswärtiges Amt.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times2. August 2019

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat Medienberichten zufolge scharfe Kritik am Umgang der Bundesregierung mit im Ausland inhaftierten IS-Familien mit deutschem Pass geübt. Hintergrund sei eine Beschwerde des Auswärtigen Amts gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, der Deutschland zur Rücknahme einer Anhängerin der Dschihadistenorganisation Islamischer Staat (IS) und ihrer drei Kinder verpflichtet. Jeder Staat müsse seine eigenen Staatsbürger aufnehmen, teilte das Oberverwaltungsgericht demnach dazu mit.

Nach am Donnerstagabend verbreiteten Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ sieht das OVG die Beschwerde des Auswärtigen Amts gegen die Entscheidung der Verwaltungsrichter als „aussichtslos“ an und empfiehlt deren Rücknahme.

In scharfem Ton werde dem Außenministerium empfohlen, sich durch Rücksprache mit dem Justizressort „mit den hier einschlägigen Grundlagen des Verfassungs- und Völkerrechts vertraut“ zu machen.

Position des Auswärtigen Amtes ist nicht haltbar

„Das Oberverwaltungsgericht hat in diesem Schreiben in ungewöhnlicher Deutlichkeit dem Auswärtigen Amt klar gemacht, dass seine Position nicht haltbar ist“, zitierten die Medien den Hannoveraner Rechtsanwalt Dirk Schoenian, der die IS-Familie vertritt. Seine Mandantin und ihre Kinder werden demnach in dem von Kurden verwalteten Gebiet in Nordsyrien festgehalten.

Das Auswärtige Amt hat sich dem Bericht zufolge, ebenso wie auch in anderen Fällen bislang zwar zur Rücknahme der Kinder bereiterklärt, nicht aber der Mutter.

Ein Sprecher des OVG bestätigte der Nachrichtenagentur AFP, dass der Fall dort anhängig sei. Eine Entscheidung in der Sache gebe es aber noch nicht. Zu den Angaben von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wollte sich der Sprecher unter Hinweis auf das noch laufende Verfahren nicht äußern. Auch eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts lag zunächst nicht vor.

Dem Medienbericht zufolge weist das OVG in seinem Schreiben an das Auswärtige Amt auch darauf hin, dass die Bundesregierung umgekehrt auch von anderen Staaten verlange, dass sie straffällig gewordene oder radikalisierte eigene Bürger zurücknehmen.

Wenn Deutschland dies selbst anders handhabe, könnten solche Länder sich künftig unter Hinweis darauf ebenfalls weigern, Reisedokumente für Menschen auszustellen, die aus Deutschland dorthin abgeschoben werden sollten.

Schätzungen zufolge befindet sich eine zweistellige Zahl deutscher IS-Anhänger im Gewahrsam der syrischen Kurden, darunter viele Frauen und Kinder. Eine konsularische Betreuung findet nicht statt, da die Bundesregierung sich – wohl auch mit Rücksicht auf die Türkei – in der Regel weigert, mit den syrischen Kurden zusammenzuarbeiten. Weitere deutsche IS-Anhänger sind in Irak inhaftiert. Dort findet eine konsularische Betreuung statt. (afp)



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