Müller legt Gesetz für Menschenrechte in ausländischen Fabriken vor

Bundesentwicklungsminister Müller will bessere Arbeitsbedingungen in deutsche Unternehmen die im Ausland Fabriken betreiben.
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Der Einsturz der Fabrik Rana Plaza in Bangladesch forderte 1138 Menschenleben. 24. April 2013.Foto: MUNIR UZ ZAMAN/AFP/Getty Images
Epoch Times11. Februar 2019

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) will deutsche Unternehmen per Gesetz stärker für Menschenrechtsstandards in ausländischen Fabriken in die Verantwortung nehmen.

Dazu habe sein Ministerium einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, berichtet die Berliner „Tageszeitung“ („taz“) (Montagsausgabe). Das Gesetz ist unter anderem eine Reaktion auf Katastrophen wie jene in der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch mit mehr als tausend Toten.

Das Gesetzesvorhaben kombiniert laut „taz“ ein neues Gesetz für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit geplanten Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch. Darin werde genauer definiert, welche Pflichten hiesige Firmen für ihre Ableger und Auftragnehmer im Ausland haben. Dabei gehe es um soziale und ökologische Standards, die in diversen internationalen Abkommen niedergelegt seien, aber heute oft nicht durchgesetzt würden.

Grundsätzlich müssten Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik dann stärker darauf achten, dass beispielsweise Fabrikgebäude in Ostasien sicher gebaut sind, die Beschäftigten dort existenzsichernde Löhne erhalten, die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschritten und die Umgebung nicht durch giftige Chemikalien verseucht wird.

Gelten soll dies dem Bericht zufolge vornehmlich für größere Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Konkret genannt werden in dem Gesetzentwurf unter anderem die Branchen Landwirtschaft, Energie, Bergbau, Textil-, Leder- und Elektronikproduktion, schreibt die „taz“. (afp)



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