Einigung in Sicht? Heil und Braun präsentieren Kompromissvorschlag für Grundrente
Im Streit um die Grundrente haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) laut eines Zeitungsberichts einen Kompromissvorschlag präsentiert. Das berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagsausgaben) unter Berufung auf Koalitionskreise. Demnach soll es eine Einkommens- statt einer Bedürftigkeitsprüfung geben.
Vermögen würden nicht in die Betrachtung einbezogen. Mögliche Partnereinkommen sollten berücksichtigt werden, berichten die Zeitungen weiter. Über den Vorschlag solle eine hochrangig besetzte Arbeitsgruppe der Koalition erstmals am Freitag in einer Woche beraten. Konkret schlügen Heil und Braun eine Einkommensgrenze vor, dem Vernehmen nach bis zu 1.500 Euro monatlich.
Wer mit seinem Rentenanspruch und möglichen Zusatzeinkommen darunter liegt, hätte den vollen Grundrentenanspruch die Rentenansprüche würden so aufgewertet, wie im Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil vorgesehen, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Koalitionskreise.
Wer darüber liegt, bekäme die Rente mit einem noch festzulegenden prozentualen Abschlag. Zusätzlich würde ein Teil des Einkommens angerechnet. Laut dem Vorschlag von Heil und Braun soll für Ehepaare eine höhere Einkommensgrenze als bei Einzelpersonen gelten. Die genaue Höhe sei jedoch noch strittig.
Zuständig für die Einkommensprüfung solle die Rentenversicherung sein, berichten die Zeitungen weiter. Grundlage soll das zu versteuernde Einkommen sein, wie im Steuerbescheid angegeben.
Der Koalitionsarbeitsgruppe sollten unter anderem Arbeitsminister Heil, Finanzminister Olaf Scholz (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) und der thüringische CDU-Landeschef Mike Mohring angehören, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.
Heil hatte ein Konzept vorgelegt, nach dem rund drei Millionen Menschen mit kleiner Rente von dem Rentenaufschlag profitieren sollen. Zum Start 2021 soll sie demnach 3,8 Milliarden Euro kosten. Zur Hälfte soll dies laut dem Heil-Konzept aus Steuermitteln und zur Hälfte aus Beiträgen der Arbeitslosen- und Krankenversicherung finanziert werden. Die Kosten sollen in den nächsten vier Jahren auf 4,8 Milliarden Euro steigen.
Die Union hatte das Konzept abgelehnt. Sie kritisierte die geplante Finanzierung – vor allem aber den Plan, auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Bedürftigkeit der Betroffenen zu verzichten. (dts/dpa)
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