Faeser stuft rotes Dreieck als verbotenes Hamas-Kennzeichen ein

Bildnisse von Hamas-Repräsentanten und das umgekehrte rote Dreieck zur Markierung von Feinden der Hamas sollen in Zukunft verboten werden.
Titelbild
Die Flagge Palästinas während eines pro-palästinensischen Protests. (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. November 2024

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stuft laut einem Medienbericht das rote Dreieck, das die palästinensische Terrororganisation Hamas zur Markierung von Feinden verwendet, als verbotenes Kennzeichen ein. Das geht laut einem Bericht der „Welt“ vom Montag aus einem internen Rundschreiben des Bundesministeriums vom 31. Oktober an die Innenressorts der Länder hervor. Gleiches gilt demnach für Bildnisse von Hamas-Repräsentanten.

Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums fällt demnach die Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Symbole, beispielsweise auf Demonstrationen, unter den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs.

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bewertet in seiner Kompetenz als Verbotsbehörde des Bundes auch das auf der Spitze stehende rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas“, zitierte die „Welt“ aus dem Schreiben. Als Beispiele für verbotene Bildnisse würden Darstellungen des im Oktober getöteten Hamas-Führers Jahja Sinwar sowie seines Nachfolgers Chaled Meschaal genannt.

Die roten Dreiecke wurden in Berlin an Orten wie einem Technoklub und einer Kneipe angebracht, an denen sich gegen Antisemitismus ausgesprochen wird, heißt es in einem Bericht von „ZDFheute“.

Faeser hatte Anfang November 2023 ein Betätigungsverbot für die Hamas in Deutschland erlassen. Diese sei eine „Terrororganisation“, die das Ziel verfolge, „den Staat Israel zu vernichten“, begründete sie diesen Schritt. Das Verbot würde durch das aktuelle Schreiben präzisiert und in der Anwendung de facto erweitert. Ein Vereinsverbot der Hamas kommt in Deutschland nicht infrage, weil die Organisation hierzulande nie Vereinsstrukturen unterhielt. Auch die USA, die EU und Israel stufen die Hamas als „Terrororganisation“ ein.

Es werde nun auch mit strengeren Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen gerechnet, sowie mit mehr Strafverfahren, berichtete „ZDFheute“. Laut Strafgesetzbuch könne das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen nun von den Ländern mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

(afp/tp)



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