Steuerfrei: Bundestag zahlt tausenden Mitarbeitern Corona-Bonus bis zu 600 Euro

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Bundestagssitzung am 25. November 2020.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times3. Dezember 2020

Der Ältestenrat des Bundestags hat einem Medienbericht zufolge für tausende Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 600 Euro beschlossen.

Das Geld, das im Dezember ausbezahlt werden soll, diene der „Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise“, wie die Zeitung „Augsburger Allgemeine“ (Donnerstagausgabe, 3. Dezember) unter Berufung auf ein entsprechendes Schreiben von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) an die rund 4500 Mitarbeiter der insgesamt 709 Abgeordneten berichtet.

Ein Sprecher des Bundestages wies darauf hin, es handele sich hier um die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes. Diese sei – wie bei anderen tariflichen Regelungen auch – erforderlich gewesen, da die Mitarbeiter formal nicht zum öffentlichen Dienst gehören, sondern befristete Arbeitsverträge mit den einzelnen Abgeordneten haben.

Auch in dem Schreiben Schäubles wird laut „Augsburger Allgemeine“ auf den Tarifvertrag Bezug genommen. Je nach tariflicher Eingruppierung sollen die Abgeordnetenmitarbeiter demnach zwischen 300 und 600 Euro erhalten, Auszubildende immerhin 200 Euro. Die Steuerfreiheit ergibt sich laut Bundestag aus dem Einkommensteuerrecht und liegt somit nicht im Ermessen des Parlaments. Die Bundestagsverwaltung habe die entsprechenden Angaben bestätigt.

Der Zeitung zufolge zeigten sich mehrere Abgeordnetenmitarbeiter „überrascht, aber eher etwas befremdet als erfreut“, wie ein Betroffener unter Berufung auf mehrere seiner Kollegen berichtete. Es sei zwar keineswegs so, dass die Abgeordnetenbüros in Zeiten des teils eingeschränkten Parlamentsbetriebes untätig gewesen seien, doch spürbare Mehrbelastungen im Vergleich zu den Vorjahren habe es eher nicht gegeben.

Im Vergleich zu beispielsweise Kranken- oder Altenpflegern habe oft die Möglichkeit bestanden bequem im Homeoffice zu arbeiten. „Wir haben das nicht gefordert“, sagte der Abgeordnetenmitarbeiter der Zeitung. „In unserem Büro überlegen wir jetzt, das Geld für einen wohltätigen Zweck zu spenden.“

Der Bundestag wies darauf hin: die Sonderzahlungen erfolgten auf Vorschlag der Kommission für Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten unter Einbeziehung des interfraktionellen Mitarbeiterbeirats. (afp)



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