Bericht: Bund schloss geheime Millionen-Vergleiche mit Lieferanten zu Corona-Schnelltests

Wie jetzt durch einen Bericht im „Stern“ bekannt wurde, hat die Bundesregierung Millionen an Euro in Vergleichen an Lieferanten von Schnelltests bezahlt. Sie kommen zu den Milliardenbeträgen hinzu, die der Bund für die sogenannten Bürgertestungen ausgab.
Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest.
Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Von 31. Januar 2025

Nicht nur beim Einkauf von Masken, auch bei der Beschaffung von Schnelltests in der Corona-Krise ist es offenbar zu Konflikten zwischen der Bundesregierung und Lieferanten gekommen. Das Bundesgesundheitsministerium stritt im Jahr 2021 mit Anbietern von Schnelltests darum, ob es zu viel bestellte Ware abnehmen musste, berichtet der „Stern“ unter Berufung auf vertrauliche, bisher unbekannte Dokumente.

Am Ende schloss es demnach mehrere außergerichtliche Vergleiche, die allerdings geheim bleiben sollten. Diese führten nach Angaben des Ministeriums zu Kosten für den Bund in Höhe von rund 150 Millionen Euro, schreibt der „Stern“.

Ende 2020, als die neuartigen Antigen-Schnelltests auf den Markt kamen, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) Rahmenvereinbarungen mit einem guten Dutzend Herstellern geschlossen. Dabei ging es um zunächst mehr als eine halbe Milliarde Tests.

Aus den Kontingenten mit den Anbietern konnten Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheime und Krankenhäuser sowie die Bundesländer für ihre Schulen die Testkits abrufen und direkt abrechnen.

Streit zwischen Ministerium und Lieferanten

Laut Bericht stritten Ministerium und Lieferanten im Laufe des Jahres 2021 über nicht abgenommene Tests. Dabei ging es um die Frage, ob der Bund verpflichtet ist, die von den Gesundheitseinrichtungen und Ländern nicht ausgeschöpften Mengen an Tests aus den vereinbarten Kontingenten selbst abzunehmen.

In den als Absichtserklärung („Memorandum of Understanding“) betitelten Vereinbarungen mit den Lieferanten hieß es dazu, das Gesundheitsministerium plane „eine Abnahme oder einen Ausgleich der gegebenenfalls entstehenden Differenzmenge“. Dabei solle ein Preis von 5,80 Euro pro Test als Basis gelten. Später kam es dann zu außergerichtlichen Einigungen. Die entsprechenden Dokumente wurden im Ministerium als Verschlusssachen eingestuft.

In seiner Antwort auf eine Anfrage der Gruppe der Linken im Bundestag, über die der „Stern“ berichtet, bezifferte das Ministerium die Kosten für die Vergleiche jetzt auf 153,6 Millionen Euro. Dabei gehe es um rund 39 Millionen Tests, die an Pflegeheime und Bundesländer verteilt worden seien. Das Gesundheitsministerium äußerte sich laut „Stern“ auf Anfrage nicht zu den Vorgängen.

Spahn ließ mitteilen, Schnelltests von guter Qualität seien in der Pandemie über sehr viele Monate weltweit Mangelware gewesen. Damals sei es darum gegangen, ausreichende Testkapazitäten zum Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.

Hohe Kosten für Bürgertestungen in der Kritik

Über die Lieferantenverträge hinaus steht die Bundesregierung aufgrund der hohen Kosten für die sogenannten Bürgertestungen während der Corona-Krise in der Kritik.

Von März 2021 bis Juni 2022 hatten Bürger kostenfrei die Möglichkeit, sich auf COVID-19 mittels eines Antigen-Tests testen zu lassen.

Der Anspruch bestand auch für asymptomatische Personen – also solche ohne erkennbare Anzeichen einer COVID-Erkrankung. Für diese Personengruppe waren die Schnelltests prinzipiell gar nicht zugelassen , wie Dr. Daniela Huzly, Leiterin der Diagnostik am Institut für Virologie der Uniklinik Freiburg, auf dem Symposium der Akkreditierten Labore in der Medizin im September 2024 deutlich machte.

Später, im Juni 2022, schränkte der Bund den Kreis der Berechtigten für kostenfreie Schnelltests ein. Dann im März 2023 zog sich der Bund ganz aus der Finanzierung von Testungen zurück.

Wie der Bundesrechnungshof ermittelte, rechneten seit Juli 2021 die Teststellen 756 Millionen Tests ab. Allein für Bürgertestungen gab er dabei seit Juli 2021 8,5 Milliarden Euro aus. Das waren teilweise mehr als eine Milliarde Euro pro Monat.

Hinzu kamen die Kosten für die PCR-Tests. Insgesamt 148,9 Millionen durchgeführte PCR-Tests wurden durch Labore bis Mitte Dezember 2022 gemeldet. Für diese PCR-Tests erstattete der Bund weitere 3,2 Milliarden Euro.

17,8 Milliarden Euro für Corona-Tests

Bis Juni 2023 erhielten die Kassenärztlichen Vereinigungen knapp 406 Millionen Euro für die Abrechnung und Prüfung der Testungen.

Der Bund – und somit der Steuerzahler – zahlte so während der Corona-Pandemie auf Basis seiner Testverordnung insgesamt 17,8 Milliarden Euro, errechnete der Bundesrechnungshof.

Dabei kritisiert er, dass die Bürgertests den Teststellen pauschal vergütet wurden, ohne, dass das BMG darlegen konnte, wie sie die Höhe ermittelten. Dabei wurden die Vergütungspauschalen mehrmals angepasst.

„Insbesondere konnte es [das BMG] die teils unterschiedlichen Vergütungspauschalen nicht auf eine überzeugende Kalkulation stützen“, heißt es dazu in einer Kurzmeldung der Behörde mit dem Titel „Abrechnung von Corona-Testungen bleibt unzureichend geprüft“.

Das Gleiche galt für die von den Laboren durchgeführten PCR-Tests. Auch sie wurden vom Bund pauschal bezahlt. „Die Bezahlung lag dabei über Monate deutlich über den von den Krankenkassen im ambulanten Bereich bezahlten Pauschalen. Das BMG versäumte, die Pauschalen ebenfalls auf dieses Niveau zu senken“, merkt hier der Bundesrechnungshof kritisch an.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)

 



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