Solingen: Abschiebung von Attentäter scheiterte an abgelaufener Frist
Die Abschiebung des mutmaßlichen Attentäters von Solingen ist offenbar an der abgelaufenen Dublin-Überstellungsfrist gescheitert. Wie die „Welt“ unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, hatte Bulgarien der Abschiebung aus Deutschland zugestimmt und die Zuständigkeit für den dort registrierten Syrer anerkannt.
Die Ausländerbehörde Bielefeld wollte demnach den Syrer anschließend unangekündigt zur Abschiebung abholen. Doch dieser wurde nicht angetroffen.
Anschließend habe die Ausländerbehörde aber „nichts weiter unternommen“, heißt es aus Sicherheitskreisen. Falls die Behörde es nach einigen Tagen noch einmal versucht und ihn wieder nicht angetroffen hätte, und nach weiteren Tagen noch einmal, wäre der Syrer als untergetaucht oder flüchtig eingetragen worden.
Debatte um Überstellungsfrist
Damit hätte das BAMF die Möglichkeit gehabt, seine Überstellungsfrist von den üblichen sechs Monaten auf 18 Monate zu verlängern. Dies sei aber nicht geschehen, wegen des nur einmaligen Versuchs, ihn abzuholen, sodass die Überstellungsfrist am 20. August 2023 auslief, schreibt die „Welt“ weiter.
Folglich ging, wie es meist der Fall ist, die Zuständigkeit für den Asylantrag des Syrers von Bulgarien auf Deutschland über, wo er dann, wie üblich, als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde, heißt es.
Karlsruhe ordnete Untersuchungshaft an
Der Tatverdächtige ist mittlerweile in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe Haftbefehl unter anderem wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und wegen Mordes erlassen, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Der Syrer teile die Ideologie der Terrorvereinigung IS und habe sich ihr zu einem derzeit nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 23. August angeschlossen, heißt es in der Mitteilung. Eine Abschiebung des 26-jährigen Asylbewerbers aus Syrien war 2023 gescheitert.
Wegen seiner radikal-islamistischen Überzeugungen habe er den Entschluss gefasst, auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten, so die Bundesanwaltschaft.
Tatverdächtiger kam Ende 2022 nach Deutschland
Wie der „Spiegel“ berichtete, kam der Verdächtige Ende 2022 nach Deutschland und stellte einen Antrag auf Asyl. Den Sicherheitsbehörden war er demnach bislang nicht als islamistischer Extremist bekannt. Diese Informationen wurden dpa bestätigt.
Der Asylantrag des Tatverdächtigen wurde demnach abgelehnt. Deshalb sollte er im vergangenen Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden. Über das Land war er in die Europäische Union eingereist. Da er zwischenzeitlich allerdings in Deutschland untergetaucht sei, sei die Abschiebung vorerst hinfällig gewesen, schrieb die „Welt“ – auch der „Focus“ hatte berichtet. Später sei der Syrer nach Solingen überstellt worden.
Den sogenannten Dublin-Regeln ist meist jener EU-Staat für einen Asylantrag zuständig, wo der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat – in diesem Fall wohl Bulgarien. Zieht derjenige unerlaubt in ein anderes EU-Land wie Deutschland weiter, kann dieses ein sogenanntes Übernahmeersuchen an das betreffende Land stellen.
Wenn das zustimmt, kann die Abschiebung angeordnet werden. Der Asylsuchende muss dann allerdings innerhalb einer bestimmten Frist abgeschoben werden. Gelingt das nicht, geht die Zuständigkeit auf das Land über, das ihn eigentlich überstellen wollte. (dts/dpa/red)
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