Bereits 11.000 Beschwerden über Ausfälle beim Wechsel des Telefonanbieters

Laut Telekommunikationsgesetz darf bei einem Anbieterwechsel die Leitung maximal 24 Stunden lang unterbrochen sein. Die Bundesnetzagentur erhielt in diesem Jahr bereits rund 11.000 Beschwerden von Menschen, bei denen der Ausfall länger gedauert hatte.
Titelbild
Kabelsalat (Symbolbild).Foto: Michael Bocchieri/Getty Images
Epoch Times14. September 2017

Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr bereits rund 11.000 Beschwerden wegen Telefon- und Internetausfällen beim Wechsel des Anbieters erhalten.

So viele Betroffene wandten sich in den ersten sieben Monaten an die Behörde, weil sie mehr als einen Tag lang ohne eine Verbindung blieben, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zitierten.

Im vergangenen Jahr erhielt die Bundesnetzagentur demnach 19.000 Beschwerden, 2015 waren es 30.000 Fälle. „Die Beschwerden über Telefon- und Internetunterbrechungen steigen wieder“, sagte der Grünen-Politiker Oliver Krischer den Zeitungen. Er rechne aber mit einer erheblich höheren Dunkelziffer. Krischer forderte ein rigoroseres Durchgreifen bei Verstößen und schlug eine Entschädigung von hundert Euro pro Tag für den Kunden vor.

Wie die Bundesnetzagentur betonte, darf laut Telekommunikationsgesetz bei einem Anbieterwechsel die Leitung maximal 24 Stunden lang unterbrochen sein. Bei gemeldeten Verstößen greift die Bundesnetzagentur ein.

Die Behörde habe seit 2014 wegen Verstößen gegen vier große Konzerne Bußgelder von insgesamt rund 300.000 Euro verhängt, sagte Sprecher Michael Reifenberg den Zeitungen. Die Gründe für die Ausfallzeiten liegen demnach mal bei Verzögerungen durch die Unternehmen, aber auch daran, dass Leitungen falsch verkabelt werden, fügte er hinzu. (afp)



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