Berchtesgadener Land: Gastronomen klagen gegen partiellen Lockdown
Eine Sammelklage von Gastronomen, Hoteliers und Privatpersonen wird voraussichtlich am Montag (26. Oktober) eingereicht. Sie soll die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes prüfen, um künftige Lockdowns rechtlich zu verhindern.
„Warum müssen Hotellerie und Gastronomie schließen, während fast der gesamte Einzelhandel aufhaben darf? Wir haben unsere Hygienekonzepte ausgearbeitet: Abstand, Maske, reduzierter Kontakt unter den Gästen. Warum sollte sich jemand eher im Hotel anstecken als beim Friseur?“, beschrieb ein Gastwirt die Situation gegenüber „Zeit“.
Im bayerischen Landkreis Berchtesgadener Land gelten seit Dienstagmittag, 14 Uhr – vorerst für 14 Tage – strikte Ausgangsbeschränkungen.
Nach Informationen von „BR24“, können die Kläger den bestehenden Lockdown nicht mehr aufheben lassen. Laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wollen die Kläger genau das erreichen. Ihr Ziel ist, dass schon kommende Woche der faktische Lockdown wieder aufgehoben wird, bis das Verwaltungsgericht endgültig über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet.
Der Vorsitzende des Reichenhaller Unternehmerforums Mike Rupin sagte gegenüber „BR24“, dass der partielle Lockdown existenzgefährdend und nicht verhältnismäßig für alle Gewerbetreibende im Landkreis sei.
Hotels und Pensionen mussten am Dienstag um 14 Uhr schließen – nur noch für Geschäftsreisende dürfen sie aufmachen. Restaurants und Freizeiteinrichtungen mussten ebenfalls ihre Betriebe einstellen. Der Einzelhandel dagegen darf weiterhin offen bleiben.
Aber auch der Einzelhandel hadert mit der Situation, denn durch die Einschränkungen gehen die Einwohner des Landkreises nicht mehr so oft auf die Straßen und somit auch immer weniger zum Einkaufen. Die Läden müssen weiterhin ihre Fix- und Lohnkosten zahlen, der Umsatz dagegen bricht völlig ein.
Kreisverbände unterstützen die Klagen
Die Kreisverbände sehen die Situation genauso alarmierend und unterstützen die Initiative der Kläger.
Der DEHOGA-Kreisvorsitzende Johannes Hoffmann sagte dem „BR“, dass der faktische Lockdown für die Gastronomie keinerlei Berechtigung habe. Er beklagt, dass die Wirte gute Hygienekonzepte für den Winter vorbereitet hatten und die Infektionen eher im privaten Bereich stattfanden.
Die Freien Wähler haben angekündigt, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Diese seien „am Rande der Verhältnismäßigkeit“, so eine Pressemitteilung der Partei.
Unter den Klagen befinden sich auch konkretere Beschwerden und Wünsche, wie nach 20 Uhr Speisen zum Abholen und zur Lieferung ausgeben zu dürfen; oder die Bitte einer Schülerin, ihr Gymnasium besuchen zu dürfen, das außerhalb des Landkreises liegt.
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