Beratung im Bundestag über Bargeld: „Per Gesetzentwurf Bargeldnutzung garantieren“

Die AfD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bargeldnutzung ein. Die FDP befasst sich mit Geld-Themen und fordert, dass Behörden die Pflicht zur Annahme von Bargeld haben müssen.
Titelbild
Bargeld gibt Freiheit.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Epoch Times25. Februar 2021

Am 25. Februar stehen im Bundestag drei Anträge zum Thema Bargeld an.

Um 14:50 Uhr soll über einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)“ (19/14761) abgestimmt werden. Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingebracht.

Die Debatte ist auf 30 Minuten angesetzt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz plädiert in seiner Beschlussempfehlung (19/16525) für die Ablehnung des Antrags.

Gleichfalls wird beraten über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit“ (19/26904), der anschließend an die Ausschüsse überwiesen werden soll.

Beraten wird ebenfalls ein Antrag der FDP mit dem Titel „Bargeld ist geprägte Freiheit – Keine Obergrenzen für Bargeldkäufe einführen“ (19/26881).

1. Antrag: Per Gesetzentwurf Bargeldnutzung garantieren

Die AfD-Fraktion schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, diese Regelung in das Grundgesetz Artikel 14 einzufügen.

„(4) Jeder hat zur Verwirklichung des in Absatz 1 bezeichneten Eigentumsgrundrechts das Recht zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld. Von der Notenbank herausgegebene Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Abschaffung oder Verknappung der physischen Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken sind unzulässig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Zur Begründung heißt es unter anderem, angesichts der weiterhin in den negativen Bereich strebenden Zinspolitik der EZB werde absehbar seitens der EZB und auch der EU der Druck auf die nationalen Gesetzgeber wachsen, den Bargeldgebrauch und das Halten von Vermögensteilen in Bargeld einzuschränken.

2. Antrag: „Bargeld ist gedruckte Freiheit“

Mit diesem Antrag der AfD wird die Bundesregierung aufgefordert, ein nationales Programm zur Bildung aufzulegen, um das Wissen über Finanzen bei jungen Menschen zu verbessern. Der Bundestag fordert die Regierung auf

  • zur Einführung eines nationalen Programms „(Bar)Geld Digital“, welches über Möglichkeiten und Gefahren neuer und traditioneller Bezahlvarianten aufklärt und somit die Wissenslücken bei jungen Menschen schließt;
  • im Rahmen einer Informationskampagne der fehlenden Aufklärung im Umgang mit den eigenen Finanzen entgegenzuwirken, insbesondere vor dem Hintergrund voranschreitender Digitalisierung im elektronischen Bezahlen und einer drohenden Überschuldung von Jugendlichen;
  • unter Mitwirkung der Kultusminister der Länder ein auf die Bedürfnisse der einzelnen Bundesländer zugeschnittenes Aktionsprogramm „(Bar)Geld Digital“ auszuarbeiten, welches die Chancen und Risiken der unterschiedlichen Zahlungsmittel (Bargeld, Digitaler Euro, Kreditkarte und Kryptowährungen) beleuchtet, ihre Auswirkungen auf das eigene Zahl- und Konsumverhalten erklärt und auf die Risiken einer bargeldlosen Gesellschaft eingeht;
  • ein in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsinstituten erarbeitetes Konzept für Unterrichtsstunden als freiwillige Ergänzung für den Unterricht in den Schulfächern Wirtschaft, Gemeinschaftskunde oder Politische Bildung anzubieten

In der Begründung wird das Vorbild Schweden erwähnt, wo bereits zu 85 Prozent bargeldlos gezahlt wird. Dies „entsetzt den Chef der schwedischen Zentralbank, Stefan Ingves: die jungen Schweden hätten den Umgang mit dem Bargeld verlernt.“

Ähnliches sei in Deutschland zu beobachten, wie die Studie „Junge Deutsche 2019“ zeige. Der Jugendforscher Simon Schnetzer erkläre darin: „Jugendliche und junge Erwachsene sollten lernen, mit Geld umzugehen, Risiken abzusichern und für das Alter vorsorgen. Das ist auch eine Aufgabe für Schulen und sollte nicht allein dem Zufall und der Kompetenz der Eltern überlassen sein.“

3. Antrag: „Bargeld ist geprägte Freiheit – Keine Obergrenzen für Bargeldkäufe einführen“

Der Antrag der FDP (19/26881) fordert:

  1. im Sinne von Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes einheitliche Bargeldbeschränkungen bei Beratungen mit der Europäischen Kommission bzw. in anderen europäischen Gremien abzulehnen. Es soll keine einheitliche Obergrenze innerhalb der Europäischen Union für Bargeldkäufe geben;
  2. Schwellenwerte für Bargeldkäufe, wie bei Edelmetallen, auf die europäischen Mindestanforderungen zurückzusetzen;
  3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Bargeldannahme in Behörden und allen öffentlichen Stellen zur Pflicht macht;
  4. die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und den Zoll personell und materiell endlich so auszustatten, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag hinsichtlich Geldwäschebekämpfung nachkommen können. Ebenfalls ist eine Neuordnung der Geldwäschekompetenzen zwischen Bund und Ländern zu prüfen und entsprechende Reformvorschläge zu unterbreiten.

In der Begründung heißt es, dass die EU-Kommission die Bargeldnutzung in Deutschland massiv einschränken will. Käufe über einem bestimmten Betrag sollen nur noch elektronisch möglich sein. Bereits jetzt muss man sich bei höheren Beträgen ausweisen, die Daten werden aufbewahrt.

Die Einschränkung wird oft mit dem erhöhten Schutz vor Geldwäsche begründet. Die FDP weist darauf hin, dass „Geldwäsche in Deutschland vor allem ein Vollzugsproblem ist. Maßnahmen zur Bekämpfung sollten entsprechend auf eine bessere Ausstattung der zuständigen Behörden, etwa der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, abzielen anstatt die Bargeldnutzung weiter einzuschränken.“ (ks)

 



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