Bekommen Reiserückkehrer in Quarantäne ihren Lohn gezahlt?
Wer seinen Urlaub in einem Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet verbringt, muss anschließend in häusliche Quarantäne. Frühestens fünf Tage nach der Rückkehr kann diese durch einen negativen COVID-Test beendet werden, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.
Interessant für Beschäftigte ist: Wird in dieser Zeit weiterhin Lohn gezahlt, falls nicht im Homeoffice gearbeitet werden kann?
Entscheidend ist nach Angaben von Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, das Datum der Abfahrt.
„Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür.“ In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterbezahlen, doch der Arbeitnehmer erhält eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber, die anschließend vom Staat erstattet wird (§56 Infektionsschutzgesetz).
Bei einer vermeidbaren Reise in ein solches Gebiet gibt es keine Entschädigung. Wer bewusst in ein Risikogebiet fährt, könnte zudem gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen, erklärt die Anwältin.
Ein Arbeitgeber kann jedoch seine Mitarbeiter nicht zwingen, für die Zeit der Quarantäne Urlaub zu nehmen. Das sei höchstens über eine einvernehmliche Regelung möglich. Verbieten darf ein Arbeitgeber eine Reise in ein Risikogebiet ihrer Meinung nach jedoch auch nicht. Diese Situation ist unter Rechtsexperten umstritten. Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Die Risikogebiete werden stetig auf der Website des Robert Koch-Instituts veröffentlicht. Seit dem 7. Juli gelten auch Indien, Nepal, Russland, Portugal, Großbritannien und Nordirland als neue Hochinzidenzgebiete.
Politiker für konsequentere Kontrollen bei Reiserückkehrern
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen kündigten an, mithilfe von Stichproben die Einhaltung von Einreiseregeln zu kontrollieren. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte: „In Nordrhein-Westfalen gelten weiterhin die bestehenden bundeseinheitlichen Einreiseregelungen, wie beispielsweise die Testpflicht vor Abflug, aber auch die 14-tägige Pflichtquarantäne bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten.“
Jeder Urlauber müsse damit rechnen, dass die Einhaltung dieser Regeln auch kontrolliert werde. Verantwortlich sind die Gesundheitsämter. Die Grünen plädieren für mehr und konsequentere Kontrollen vor Ort an den Flughäfen und einen schnelleren Austausch der Daten in der EU.
Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, sieht die Voraussetzungen für konsequente Kontrollen der Einreise- und Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern jedoch durch die Gesundheitsämter nicht gegeben.
„Damit derartige Kontrollen überhaupt möglich sind, müssen bundesweit einheitliche Richtlinien und Regelungen zum Umgang mit Reiserückkehrern durchgesetzt werden“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Sie forderte: „Um dieser Aufgabe flächendeckend und möglichst lückenlos nachkommen zu können, müssten die Gesundheitsämter außerdem personell und digital entsprechend ausgestattet werden.“ (ks/dpa/dts)
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