Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung: Lauterbach plant geringere Erhöhung als befürchtet für 2025 ein
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gibt sich optimistisch, den bereits angekündigten Anstieg der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung 2025 dämpfen zu können. Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) liegt eine Formulierungshilfe seines Ministeriums vor. Diese bezieht sich auf einen Änderungsantrag des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit.
Wie die alternative Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung funktionieren soll
In den Reihen der Krankenkassen war man bislang von einer Beitragserhöhung um 0,2 bis 0,3 Punkte ausgegangen. Derzeit gehen 3,4 Prozent des Bruttolohns in die soziale Pflegeversicherung – bei Kinderlosen sind es 4 Prozent. Abschläge gibt es für Familien mit mehreren Kindern unter 25 Jahren. Im kommenden Jahr sollen es nun jeweils 0,15 Prozentpunkte mehr sein. Innerhalb der Koalition ist der Vorstoß nach Angaben des RND bisher nicht abgestimmt.
Lauterbach setzt dabei offenbar auf nicht genutzte Energiehilfen für Pflegeeinrichtungen. Für diese hatte der Bund im Kontext der Energiepreisbremsen 2 Milliarden Euro an Mitteln zur Refinanzierung reserviert. Nutzungsberechtigt sein sollen zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder stationäre Hospize. Für Krankenanstalten stellte der Bund 6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Jahr 2023 hatte der Bund wie zugesagt die 2 Milliarden Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung ausgezahlt. Die Krankenkassen hatten die Aufgabe, die sogenannten Ergänzungshilfen an Einrichtungen auszubezahlen, die sie beantragt hatten.
Genaue Höhe der bisher nicht ausgeschöpften Mittel noch unklar
Der Zeitraum, in dem die Hilfen in Anspruch genommen werden konnten, reichte vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024. Mittel, die bis Ende 2024 nicht ausgezahlt sind, sollten eigentlich an den Bundeshaushalt zurückfließen. Genaue Zahlen darüber, wie viel von den 2 Milliarden für den Ausgleichsfonds bereits verbraucht sind, sind bis dato noch nicht öffentlich einsehbar.
Es wurden der Bundesregierung zufolge jedoch noch Mittel in das Jahr 2024 übertragen und es ist eine Rückzahlung nicht verausgabter Mittel an den Bundeshaushalt vorgesehen. Vonseiten der Krankenanstalten waren dem „Ärzteblatt“ zufolge Ende September 2023 knapp 80 Prozent der für sie reservierten Mittel beantragt.
Lauterbach hält eine Erhöhung der Beiträge für erforderlich. In dem Antrag heißt es, nur so könnten die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung auch nach 2025 in der bisherigen Form finanziert werden.
Lauterbach stellt Reformen in Aussicht – Sozialverbände plädieren für Vollversicherung
Wer als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ein Durchschnittsbrutto von 3.000 Euro im Monat erhält, muss damit im nächsten Jahr mit einer monatlichen Mehrbelastung von 4,50 Euro rechnen. Allerdings bleibt dies nicht die einzige: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden steigen – im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte. Insgesamt beträgt die zusätzliche jährliche Belastung im genannten Rechenbeispiel damit 342 Euro.
Lauterbach hatte zuletzt noch für Herbst angekündigt, eine Pflegereform vorzustellen. Konkrete Eckpunkte hat er noch nicht genannt. Bis dato ist unter anderem die Rede von einer Obergrenze des Eigenanteils bei der Heimunterbringung von Pflegebedürftigen. Außerdem sollen künftig die Bundesländer erforderliche Investitionskosten für die Heiminfrastruktur übernehmen.
Sozialverbände fordern zur Stabilisierung des Systems eine Pflegevollversicherung. In diese müssten auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Zudem, so forderte beispielsweise Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland, sei ein „angemessener Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen“ erforderlich.
Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung befürchtet
Noch Anfang Oktober hatten Medien berichtet, die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung sei dramatisch. Koalitionskreise selbst sprachen von einer Zahlungsunfähigkeit im kommenden Februar, sollte der Bund nicht eingreifen. In diesem Zusammenhang war die Rede von einer Beitragserhöhung zwischen 0,25 und 0,3 Prozent, die zur Stabilisierung erforderlich wäre. Da nach der Bundestagswahl 2025 mit einer längeren Regierungsbildung zu rechnen sei, müsse ausreichend Geld bis zum Frühjahr 2026 zur Verfügung stehen.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion