„Bei Gott eine Sünde“: Angeklagter Mourtala M. gesteht grausamen Mord an Ex-Freundin und Tochter in Hamburg
Mit einem Geständnis des Angeklagten hat der Prozess gegen einen 34-Jährigen begonnen, der vor einem halben Jahr in Hamburg seine Ex-Freundin Sandra P. (34) und die kleine gemeinsame Tochter (1) erstochen hat.
Der Mann aus dem westafrikanischen Niger ließ seinen Verteidiger zu Prozessbeginn ein knappes Geständnis verlesen.
Darin gab er die Tat zu und erklärte, er bete für sein Kind und seine Ex-Partnerin.Was er getan habe, sei „bei Gott eine Sünde“ gewesen.
Aufenthaltserlaubnis, Sorgerecht und Randale
Mourtala M. war 2013 aus dem Niger nach Hamburg gekommen. Als Mitglied der sogenannten Lampedusa-Gruppe lebte er zunächst in der St. Pauli Kirche, später dann in einer Flüchtlingsunterkunft in Farmsen-Berne. Asylanträge hatten die Mitglieder der Gruppe bereits in Italien erstmals gestellt. Auch Mourtala M. bemühte sich um eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Durch die Geburt des gemeinsamen Kindes stiegen seine Chancen stark an. Doch die Beziehung zerbrach.
Sandra P. lernte Mourtala M., den Mann aus Niger, in einer Disco kennen. Bald schon zog der Lampedusa-Flüchtling zu der vierfachen Mutter (15, 7, 6, 3) in das Reihenhaus in Billstedt. Drei Monate waren sie zusammen, dann kam es zur Trennung. Drei weitere Monate später bemerkte die Frau, dass sie von dem Mann schwanger ist. Er selbst erfuhr erst nach der Geburt des Mädchens davon. Er wollte das Kind sehen, die Mutter wollte das aber nicht. Er tauchte immer wieder dort auf, randalierte, zertrümmerte Fenster und Glastüren.
Morddrohungen und Gefährderansprache
Dem Verbrechen vom 12. April vorausgegangen waren monatelange Auseinandersetzungen, denn der damals 33-Jährige wollte ein gemeinsames Sorgerecht erreichen. Immer wieder soll er seiner Ex-Freundin Sandra P., von der er seit Sommer 2017 getrennt war, gedroht haben. Laut Nachbarn habe er einmal auf Englisch geschrien:
Du Schlampe, ich werde dich und deine Tochter umbringen“.
(Mourtala M.)
Auch im Chat gab es Morddrohungen. Sandra P. ging zur Polizei und zeigte ihn an.
Es folgte eine Gefährderansprache.
Doppelmord am 12. April
Am 11. April schließlich signalisierte ihm ein Familiengericht, dass sein Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben werde.
Begleitet wurde Sandra P. (34) an diesem schicksalhaften Vormittag des 12. April von ihrem neuen Freund „Moses“, einem afrikanischen Asylbewerber, mit dem sie seit einem halben Jahr zusammen war. Die Mutter schob den Kinderwagen mit der kleinen Miriam (1), der gemeinsamen Tochter mit Mourtala M., während der neue Freund den 3-jährigen Sohn von Sandra P. im Wagen schob.
Bereits am S-Bahnsteig Stadthausbrücke trafen sie aufeinander. Es gab Streit, zunächst verbal. Als Sandra und „Moses“ mit den Kindern am Jungfernstieg ausstiegen, folgte ihnen Mourtala weiter, stritt laut und zückte plötzlich ein Messer.
In einem wilden Angriff tötete er das Kleinkind und stach danach wie verrückt auf die Frau ein. Dann flüchtet er. „Moses“, der neue Freund, ließ geschockt den Kinderwagen mit dem 3-Jährigen stehen und rannte weg.
Der feige Mörder wird von Passanten verfolgt, wählt schließlich aus Angst vor einem wütenden Übergriff der Zeugen selbst den Notruf und ließ sich von der Polizei abholen.
Die kleine Miriam starb an Ort und Stelle. Die Mutter wurde schwerst verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo auch sie verstarb.
Sandra P. hinterlässt vier Söhne im Alter von 3, 6, 7 und 15 Jahren. Der 3-Jährige wurde Zeuge der Tat, als der neue Freund der Frau den Kinderwagen am Tatort stehen ließ und davonrannte.
Rot-grüne Staatsmacht gegen Blogger
Kurz nach der Tat stellte ein Hamburger Blogger ein Handyvideo auf seinen Youtube-Kanal. Das Video wurde nach dem Doppelmord von einem Gospelsänger aus Ghana am Tatort aufgenommen.
Später dann gab es Hausdurchsuchungen bei dem Urheber des Videos und dem Blogger, der es im Internet veröffentlicht hatte. Polizei und Staatsanwaltschaft beschlagnahmten den Computer des Bloggers, nachdem sie dessen Wohnungstür morgens um halb sechs aufgebrochen hatten. Seitens der Behörden hieß es laut „Welt“, es werde wegen einer möglichen Verletzung gegen den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ der getöteten Mutter ermittelt.
Grausame Details sollten verschwiegen werden
Im Innenausschuss ging auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) der Frage nach dem Ablauf des Mordes an dem einjährigen Mädchen offensichtlich aus dem Weg, nannte es pietätlos.
Wie das „Hamburger Abendblatt“ schrieb, sagte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke bezüglich einer Nachfrage des Hamburger Juristen und AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann zu den Gerüchten, dass das Mädchen enthauptet worden sei: „Dieser Sachverhalt liegt hier nicht vor, ich habe es gesehen.“ Nockemann war selbst am Tatort, erklärte das Blatt.
Dem gegenüber behauptete der Gospelsänger aus Ghana, sein Video kommentierend, welches er am Tatort gemacht hatte:
Oh mein Gott! (…) Er hat dem Baby den Kopf abgeschnitten!“
Doch wer hatte nun recht? Tatsächlich berichtet ein Durchsuchungsbeschluss gegen den Hamburger Video-Blogger, der die Szene nach der Tat ins Netz stellte, von dem Angriff auf das kleine Mädchen.
Der Täter habe, „um die Kindsmutter zu bestrafen“ und zur „Durchsetzung seiner Macht- und Besitzansprüche“, aus einem mitgebrachten Rucksack ein Messer gezogen, dem Kind von hinten her in den Bauch gestochen und ihm anschließend den Hals „nahezu vollständig durchtrennt“. Dann ging er auf die geschockte Mutter los.
Der professionell verbergende Satz des Oberstaatsanwalts barg somit keine Lüge in sich, legte aber auch nicht die wahre Begebenheit offen. Doch auch das sogenannte Gerücht war der Realität sehr nahe, weswegen die Justizbehörden von Senator Till Steffen (Grüne) wohl auch so energisch und ungewöhnlich rasch gegen den Blogger und den Gospelsänger vorgingen, um der Öffentlichkeit offenbar diesen Umstand zu verhüllen.
Die Tat am S-Bahnhof Jungfernstieg hatte bundesweit Betroffenheit ausgelöst.
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