Beginn der Berufsausbildung: Vertrag, Lohn, Überstunden und Versicherungen

Für viele Jugendliche beginnt nach dem Sommer die Berufsausbildung. Was ist beim Vertrag, bei Versicherungen und beim Geld zu beachten? 2016 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung im Westen 859 Euro monatlich, im Osten 807 Euro.
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Ausbildungsstellen im Einzelhandel stehen bei Deutschlands Jugendlichen weiter hoch im Kurs.Foto: Marijan Murat/Archivbild/dpa
Epoch Times27. August 2017

Der Sommer neigt sich dem Ende zu, und für viele Jugendliche beginnt im September die Berufsausbildung. Der Wechsel von der Schulbank in die Lehre wirft viele Fragen auf.

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der künftige Azubi sofort nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden.

Ist der Lehrling noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Eltern unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit? 

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten, sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten.

Nach Ende der Probezeit kann das Unternehmen keine ordentliche Kündigung mehr aussprechen. Der Azubi kann dann nur noch fristlos und aus wichtigem Grund entlassen werden. Der Lehrling seinerseits kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Was verdienen Azubis?

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt.

2016 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (Bibb) im Westen im Schnitt 859 Euro monatlich, im Osten 807 Euro.

Zwischen den Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede: Besonders viel Geld gab es etwa für angehende Maurer mit 1090 Euro in West- und 897 Euro in Ostdeutschland.

Ganz anders sah es etwa bei den Schornsteinfegern aus, dort gab es für Lehrlinge in Ost und West 495 Euro. Die Löhne im einzelnen Ausbildungsbetrieb können von den Durchschnittswerten abweichen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt.

Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

Müssen Azubis Überstunden leisten?

Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.

Müssen sich Azubis besonders versichern?

Im Gegensatz zu Schülern oder Studenten unter 25 Jahren brauchen Lehrlinge eine eigene Krankenversicherung. Bis spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsstart müssen sie sich für eine Kasse entschieden haben.

Eine private Haftpflichtversicherung ist in der ersten Ausbildung noch nicht nötig. Dann ist der Azubi in der Regel noch über die Familienpolice der Eltern versichert.

Es ist allerdings möglich, dass der Versicherer ein Höchstalter für die Mitversicherten festgelegt hat – im Zweifel sollte man sich dazu bei der Versicherung erkundigen. Wer schon verheiratet ist oder eine zweite Lehre macht, der ist nicht mehr über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt.

Verbraucherschützer empfehlen außerdem, schon als Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt ein, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Unfalls nicht mehr voll arbeiten kann.

Wer hilft bei Problemen im Betrieb?

Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern und Innungen. (afp)

 



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