Bayerns umstrittenes Polizeigesetz: Die Polizei wird zur „gigantischen Überwachungsbehörde“

Das geplante bayerische Polizeigesetz sei ein "bisher beispiellosen Angriff auf die Bürgerrechte und unser Grundgesetz in Deutschland", erklärt Jimmy Schulz, Vorsitzender der FDP in Bayern. Notwendig seien keine Geheimdienstbefugnisse für die Polizei, sondern mehr Personal und eine Entlastung von nachrangigen Aufgaben.
Von 29. März 2018

Jimmy Schulz, Vorsitzender der FDP in Bayern bezeichnet die Pläne der CSU zum neuen Polizeiaufgabengesetz Bayerns als einen „bisher beispiellosen Angriff auf die Bürgerrechte und unser Grundgesetz in Deutschland“.

So gab es am 21. März im Bayerischen Landtag eine Anhörung von Juristen zu den geplanten Änderungen im PAG durch den Innen- und Verfassungsausschuss.

Nicht nur die Inhalte des geplanten Gesetzes werden kritisiert, Juristen bemängeln auch die Lesbarkeit des Textes. Prof. Dr. Josef Franz Lindner, der an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg lehrt, bemängelte als einer der geladenen Sachverständigen, dass das „Polizeiaufgabengesetz (PAG) allmählich das Stadium der Unlesbarkeit erreicht.“

Sollte das durch die CSU vorgeschlagene neue Polizeiaufgabengesetz (PAG, hier der Entwurfstext) so beschlossen werden, stellt es das härteste Polizeigesetz Deutschlands dar. Die Polizei bekäme höchst umfangreiche präventive Befugnisse – also für die Zeit vor einer Straftat – und könnte nahezu wie ein Geheimdienst oder Nachrichtendienst agieren.

Nach dem neuen Gesetz könnte die Polizei:

  • den Bürger zwingen, seinen Wohnort zu wechseln oder nicht zu verlassen. Ein Richtervorbehalt hiergegen ist nicht gegeben. Der Betroffene muss erst gegen das ihm auferlegte Aufenthaltsgebot- oder Verbot klagen.

Geht die Polizei davon aus, dass dieser Mensch eine Straftat begehen könne, kann dieser in Haft genommen werden und ohne zuvor einen richterlichen Beschluss einzuholen – unendlich. Doch wie könnte dieser eventuelle, vermutete noch-nicht-Straftäter aus der Haft heraus beweisen, dass er ungefährlich ist? Die Polizei bestimmt, wer der sogenannte Gefährder ist und wo sich dieser (nicht) aufhalten dürfe.

  • Drohnen einsetzen, die offen oder verdeckt filmen und lauschen
  • bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden
  • „Übersichtsaufnahmen“ (Art. 33) erstellen und diese mit anderen Bilddateien abgleichen
  • unter bestimmten Bedingungen eine technische Identifizierung von Personen benutzen, z.B. mittels Gesichtserkennung

Der Strafrechtler Hartmut Wächtler weist darauf hin, dass dies nicht verfassungsgemäß sei. Staatliche Videoaufnahmen bei Demonstrationen widersprechen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit (sie könnten die Menschen davon abhalten und einschüchtern). Laut dem neuen Gesetzentwurf dürfen auch „Systeme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen“ (Art. 33) eingesetzt werden.

  • auf Computer und andere technische Geräte von Menschen zugreifen und Zugangsdaten und gespeicherte Daten abgreifen – präventiv und verdeckt. Das gilt auch für Daten, die sich in einer Cloud befinden. (Art. 34d/ neu: 45 a))

Dabei darf die Polizei auch Daten löschen oder verändern – bei dringender Gefahr für „Leben, Gesundheit oder die Freiheit der Person“ oder bei Bedrohung oder Verletzung von „Sachen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint“.

Zitat: „… 6) Bei dringender Gefahr für ein in Satz1 in Bezug genommenes Rechtsgut darf die Polizei Daten unter den übrigen Voraussetzungen des Satzes1 löschen oder verändern, wenn die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann. 7) Im Übrigen dürfen Veränderungen am informationstechnischen System nur vorgenommen werden, wenn sie für die Datenerhebung unerlässlich sind. 8) Vorgenommene Veränderungen sind, soweit technisch möglich, automatisiert rückgängig zu machen, wenn die Maßnahme beendet wird.“

Anders formuliert: Damit könnte die Polizei unter der Behauptung eines eventuell möglichen Terroranschlages auf andere Computer zugreifen und Daten verändern – und letztendlich auch Beweise fabrizieren.

  • „Kommunikationsverbindungen durch den Einsatz technischer Mittel unterbrechen oder verhindern“  (Art. 42, Abs. 1, f) aa))
  • präventiv Post beschlagnahmen – ohne dass ein Richter zustimmen muss

Weiterhin wird die Übermittlung persönlicher Daten durch die Polizei an „nichtöffentliche Stellen“ (Firmen, Institutionen, Stiftungen, Geheimdienste …) im Inland und Ausland erleichtert (Art. 59).

  • mit verdeckten Ermittlern online und offline arbeiten – auch ohne richterlichen Beschluss

Damit dürfen Ermittler unter falschem Namen auch in Wohnungen eingesetzt werden, ebenso im Internet in den sozialen Medien. Ein Richter wird nur eingeschaltet, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet. Die Polizei darf auch „Vertrauenspersonen“ einsetzen. (Art. 37)

  • die erweiterte DNA-Analyse einführen. Dabei werden Genproben auf Augen- und Haarfarbe sowie Hautfarbe und Alter untersucht und Phantombilder erstellt.
  • Handgranaten und andere Explosivstoffe einsetzen
  • Elektronische Fußfesseln für Personen nutzen, von denen eine vermutete Gefahr ausgehen soll.

Die Maßnahmen sollen vom Bayerischen parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert und eine Statistik geführt werden.

Der jetzige Bundesfinanzminister, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern, Horst Seehofer, und der jetzige Ministerpräsident, ehemaliger bayerischer Finanzminister, Markus Söder im Landtag in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv/dpa

Die Verabschiedung wird wohl der 26. April sein

Wahrscheinlich wird das Polizeigesetz am 26. April im Landtag verabschiedet. Der Strafverteidiger und Mitgründer des Republikanischen Anwaltsvereins Hartmut Wächtler sagte in einem Radio-Interview, dass das Gesetz die bayerische Polizei zu einer „gigantischen Überwachungsbehörde“ mache. Und:

Der Charakter der Polizei wird sich vollständig verändern, wir werden eine Polizei sehen mit Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.“

Letztendlich wagten die Experten „kein abschließendes Urteil über die Verfassungskonformität des Vorhabens“, berichtet „Netzpolitik.org“. Und:

Über die Zweckmäßigkeit des Gesetzes oder seine Praxistauglichkeit wurde gar nicht erst gesprochen, dafür waren keine Fachkundigen geladen.“

FDP: Mehr Personal statt Abbau von Freiheit

Unter dem Slogan „Polizisten sorgen für Sicherheit, nicht Paragrafen“ fordert daher die FDP Bayerns, keine Symbolpolitik zu betreiben und die Bürger nicht noch zusätzlich zu überwachen. Die FDP erklärt:

Dieser Gesetzesentwurf geht eindeutig zu weit: Die bayerische Polizei braucht keine Geheimdienstbefugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausrüstung!

So sollte nicht der Richtervorbehalt geschwächt, sondern mehr Richter eingestellt werden, die die Einzelfälle prüfen, so wie es ihre Aufgabe ist.

Die FDP sagt, dass eine bessere personelle, technische und finanzielle Ausstattung von Polizei und Justiz viel wichtiger sei. Die „schärfsten Gesetze nützen gar nichts, wenn niemand da ist, um sie durchzusetzen. Strafvorschriften nützen nichts, wenn Straftäter nicht damit rechnen, dass sie ermittelt, festgenommen und verurteilt werden. Anstatt neue Stellen beim Zoll zu schaffen, um in Bäckereien den Mindestlohn zu kontrollieren, sollten wir besser die Polizei und Ermittlungsbehörden aufstocken und besser ausrüsten, um uns vor Terroristen zu schützen.“

Um das zu erreichen sollten Polizei und Justiz Haushaltspriorität bekommen.

Wir Freie Demokraten wollen die Autorität des Rechtsstaates wiederherstellen, aber nicht durch immer mehr Freiheitseingriffe. Denn wer die Freiheit opfern möchte, um den Rechtsstaat zu erhalten, der betreibt das Geschäft seiner Gegner.

Es gäbe genügend Gesetze, jedoch hat Deutschland ein „Defizit bei der Durchsetzung der bestehenden Gesetze“. Der Staat müsse sich „wieder auf seine Kernaufgaben besinnen, Polizei und Justiz müssen Haushaltspriorität erhalten und von nebensächlichen Aufgaben entlastet werden.“ (Quelle: Hier)

Spionage durch die bayerische Polizei? Falls das neue Polizeiaufgabengesetz so in Kraft tritt, wie es derzeit vorliegt, könnte das völlig normal werden. (Symbolbild) Foto: Jana Pape/Archiv/dpa

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