Bayerns Justizminister: Ausländische antisemitische Hetze im Netz bestrafen

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback will aus dem Ausland gesteuerte antisemitische Hetze im Internet unter Strafe stellen. Der Zunahme von antisemitisch motivierten Straftaten dürfe nicht tatenlos zugesehen werden, so Bausback.
Titelbild
Demonstranten verbrennen am 10.12.2017 eine selbstgemalte Fahne mit einem Davidstern in Berlin im Stadtteil Neukölln.Foto: Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V./dpa/dpa
Epoch Times13. Mai 2018

Bayern will antisemitische Hetze, die vom Ausland aus im Internet verbreitet wird, unter Strafe stellen. Der Zunahme antisemitisch motivierter Straftaten dürfe nicht tatenlos zugesehen werden, sagte Landesjustizminister Winfried Bausback (CSU) der „Welt am Sonntag“. Die Strafverfolgungsbehörden bräuchten „die passenden Gesetze, um diese abscheulichen Straftaten effektiv verfolgen zu können“.

Momentan gebe es noch „im geltenden Recht gefährliche Strafbarkeitslücken, die der Bund schleunigst schließen muss“, forderte Bausback. Dies gelte für den Straftatbestand der Volksverhetzung – Paragraf 130 Strafgesetzbuch – und beim Verbreiten von Propagandamitteln mit antisemitischem Inhalt. Den Staatsanwaltschaften seien die Hände gebunden, wenn die Taten vom Ausland aus begangen würden.

„Bei der Volksverhetzung über das Internet haben wir das Problem, dass die Täter ganz bewusst ins Ausland gehen und ihre vergifteten Parolen von dort nach Deutschland schicken, um sich der Strafverfolgung bei uns zu entziehen“, sagte der CSU-Politiker.

Er kündigte an, bei der Justizministerkonferenz im Juni auf der Wartburg in Thüringen einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der auf vom Ausland gesteuerte antisemitische oder volksverhetzende Propaganda im Internet zielt.

Zur Verfolgung von Taten im Ausland sei ein gewisser Inlandsbezug erforderlich, erläuterte der Minister. Es gebe aber schon nach geltendem Recht eine Reihe von Straftaten, die als „Auslandstaten“ verfolgt werden können. Um dies bei Volksverhetzung anwenden zu können, müsse der Straftatbestand geeignet sein, den öffentlichen Frieden im Inland zu stören. Zudem müsse der Täter seinen Lebensmittelpunkt im Inland habe.

Der Minister zeigte sich „vorsichtig optimistisch“, dass sein Vorschlag bei den Justizminister-Kollegen der anderen Länder Zustimmung bekommt, „denn gerade im Bereich der Volksverhetzung und des Antisemitismus haben wir ein hohes Problembewusstsein“. (afp)



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