Bayern: Söder verkündet Amnestie für alle offenen Corona-Bußgeldverfahren

Bayern wird alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Krise einstellen. Es gebe noch immer laufende Verfahren, die „jetzt eingestellt und beendet“ würden, sagte Söder.
CSU-Chef Markus Söder kann sich vorstellen, Kanzlerkandidat zu werden. (Archivbild)
Bayerischer Ministerpräsident Markus Söder. (Archivbild)Foto: Sven Hoppe/dpa
Von 18. September 2024

Bayern wird nach Angaben von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einstellen. Es gebe noch immer laufende Verfahren, die „jetzt eingestellt und beendet“ würden, sagte Söder am Mittwoch, 18. September, am Rande einer Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion im fränkischen Kloster Banz. „Wir wollen jetzt Frieden haben“, fügte der CSU-Chef hinzu.

Einem Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums zufolge gab es „mit Stand von Anfang Juli 2024 in Bayern 17.603 offene Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Verstöße gegen die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen […] zum Gegenstand haben.“

Rund 243.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. In diesen Verfahren waren laut Ministerium insgesamt Bußgelder in Höhe von über 42 Millionen Euro Gegenstand. Bußgelder wurden etwa verhängt, wenn sich Gruppen mit zu vielen Menschen trafen oder Mindestabstände nicht eingehalten wurden.

Söder: „Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut“

Auf eine Anfrage der bayerischen AfD-Landtagsfraktion von Anfang des Jahres hieß es vom Landesgesundheitsministerium noch, dass wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Bayern insgesamt rund 237.000 Verfahren geführt würden, von denen damals noch 38.000 offen waren.

Auf die Frage, wie die Verfahrenseinstellungen konkret ablaufen soll, machte Söder keine Angaben. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. „Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ den Ministerpräsidenten.

Der Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen, findet, dass man auch den bereits verwarnten und mit Bußgeld belasteten Bürgern, die bereits für einen Corona-Maßnahmenverstoß gezahlt haben, „konsequenterweise […] ihr Geld zurückerstatten“ sollte.

Die Polizei patrouilliert in der zentralen Fußgängerzone nach der Einführung von Sperrmaßnahmen am 20. Oktober 2020 in Berchtesgaden. Foto: Lennart Preiss/Getty Images

CSU-Basisbewegung forderte Generalamnestie

Bereits im Frühjahr 2024 forderte der Konservative Aufbruch, eine konservative Basisbewegung innerhalb der CSU, eine juristische und politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen von der Staatsregierung Bayerns und damit verbunden eine allgemeine Amnestie nach dem Vorbild Sloweniens. Dies äußerte damals der erste Landessprecher des Konservativen Aufbruchs, CSU-Stadtrat und Rechtsanwalt Thomas Jahn.

Söder und die Bayerische Landesregierung galten in der Corona-Zeit als strenge Maßnahmenverhänger. Bundesweit hob sich Bayern dabei auch von anderen Bundesländern ab.

Aufgrund von Gerichtsentscheidungen mussten jedoch mehrere Maßnahmen dann wieder aufgehoben werden, weil bayerische Richter oder Bundesrichter sie als unverhältnismäßig oder unbegründet abwiesen.

Daher kündigte im Frühjahr 2023 die Bayerische Staatsregierung an, die in der Anfangsphase der Corona-Maßnahmen zu Unrecht verhängten Bußgelder den sanktionierten Bürgern zurückerstatten. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2022.

Betroffen waren dabei vor allem Menschen, die Bußgelder zu bezahlen hatten, weil sie ihre Wohnung verlassen hatten, um „alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen“. Dieses ganztägig geltende Verbot sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Vor allem sei dieser Eingriff nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen. Ziel der Verordnung sei die Verhinderung hausstandsübergreifender Kontakte zwecks Eindämmung des Infektionsrisikos gewesen.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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