Bayern droht Flüchtlingsberatern: Bei Tipps gegen Abschiebung kein Geld mehr vom Staat

Das bayerische Sozialministerium möchte nicht, dass Asylbewerber von Wohlfahrtsverbänden Tipps bekommen, wie sie sich einer Abschiebung entziehen können. Ein aktuelles Schreiben droht mit Entzug von Fördermitteln.
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Eine Dolmetscherin erklärt Syrern in einer Berliner Aufnahmeeinrichtung den Asylantrag (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 19. März 2017

Was in Bayerns staatlich geförderten Beratungsstellen für Asylbewerber abläuft, missfällt dem bayerischen Sozialministerium. Teilweise komme es zu Verstößen gegen die „aktuelle Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung.“ Im Klartext: Das Ministerium möchte nicht, dass staatlich geförderte Einrichtungen dem Staat in den Rücken fallen, indem sie Asylbewerbern Tipps und Tricks verraten, wie man einer Abschiebung entgeht oder Rechtsmittel dagegen einlegt.

Betroffene „objektiv und realistisch“ aufklären

Stattdessen wünscht das bayerische Sozialministerium, dass Betroffene „objektiv und realistisch über ihre Situation in Deutschland“ aufgeklärt werden, „d.h. insbesondere auch über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit möglicherweise eintretende Ausreisepflicht“ und „über die Anerkennungsquoten im Asylverfahren“. Man solle Migranten auf „entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung“ hinweisen.

Mit diesen Grundsätzen sei es nicht vereinbar, wenn „einzelne Mitarbeiter (…) Hinweise des Bayerischen Flüchtlingsrats“ weitergeben, „wie Betroffene sich bevorstehenden Abschiebungen entziehen können“. Das „Migazin“ berichtete als erstes über den Brief, der HIER vom bayerischen Flüchtlingsrat veröffentlicht wurde.

Fördermittel könnten gestrichen werden

Der „Focus“ interviewte daraufhin Bayerns Sozialministerin Emilia Müller, die sagte: „Es ist nicht Aufgabe der staatlich geförderten Asylsozialberatung, Abschiebungen zu vereiteln.“

Konkret sei „ausreisepflichtigen Asylbewerbern“ dazu geraten worden, „nicht in ihrer Unterkunft zu übernachten, um so einer Abschiebung zu entgehen“, so das Ministerium. Diese Tricks dürften sich die Hilfsverbände keinesfalls wiederholt zu Eigen machen. Im Brief hieß es deshalb: „Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall“ die staatlichen Fördermittel gestrichen werden können.

Diese machen in mancher Einrichtung bis zu 80 Prozent der Stellenfinanzierung aus, heißt es auf auf der Website des Bayerischen Flüchtlingsrats, der das Schreiben einen „Drohbrief“ nennt: „Gern hätte das Sozialministerium Wohlfahrtsverbände, die als Handlanger des Innenministeriums fungieren. Aber die nervöse Reaktion des Sozialministeriums zeigt, dass der eingeschlagene Weg erfolgreich ist“, so der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, Stephan Dünnwald.

Er sieht eine „Verpflichtung zu einer objektiven Beratung“, gerade bei Rechtsmitteln und Folgeanträgen: „Wenn Wohlfahrtsverbände mögliche Betroffene über Handlungsmöglichkeiten informieren, so ist dies vielleicht nicht im Sinne der Staatsregierung, aber auch keine Verletzung der Förderrichtlinie“, so Dünnwald.

„Es ist eher eine Verletzung der professionellen Maßstäbe Sozialer Arbeit, wenn Sozialarbeiter*innen nicht im Sinne ihrer Klient*innen handeln, sondern im Sinne der Geldgeber“, sagte er weiter auf der Website.

Siehe auch:

Familiennachzug: Mülheimer Kirchen vermitteln Spezialanwälte an Asylbewerber – Klagen explodieren



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