Bayerische Landtags-SPD beschließt Verfassungsklagen gegen neues Polizeigesetz

Einen Tag vor Inkrafttreten des Polizeigesetzes in Bayern beschloss die SPD-Landtagsfraktion, beim bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht gegen die umstrittene Gesetzesänderung zu klagen.
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SPD-Logo.Foto: Getty Images
Epoch Times24. Mai 2018

Auch nach der Verabschiedung des verschärften Polizeigesetzes in Bayern hält der Widerstand von Kritikern der Neuregelungen unvermindert an.

Einen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes beschloss die SPD-Landtagsfraktion am Donnerstag erwartungsgemäß, beim bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht gegen die umstrittene Gesetzesänderung zu klagen. Auch bei den Landtags-Grünen ist eine weitere Klageschrift in Arbeit, die zeitnah beim Verfassungsgerichtshof des Freistaats eingehen soll.

Die Kritiker der Gesetzesverschärfung führen vor allem ins Feld, dass durch die Neuregelungen die Grenze zwischen Polizei und Geheimdienst verschwimme.

Zudem seien durch die Ausweitung des Begriffs der „drohenden Gefahr“ im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) nunmehr auch ohne konkreten Tatverdacht umfassende Überwachungsmaßnahmen möglich. Durch die Neuregelung erhalte die Polizei zu weitgehende und undefinierte Befugnisse.

Für Donnerstagabend kündigte das Bündnis „noPAG“ eine weitere Demonstration vor dem Landesinnenministerium in München gegen das Gesetz an, das am Freitag in Kraft tritt. Der bayerische Landtag hatte das neue Polizeiaufgabengesetz am Dienstag vergangener Woche mit CSU-Mehrheit beschlossen. Dabei wiesen die Christsozialen die Vorwürfe der Gesetzesgegner als falsch zurück. (afp)



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